Die Justizreform in Polen könnte einem Gerichtsurteil zufolge dazu führen, dass andere EU-Länder Haftbefehle aus Polen nicht vollstrecken müssen.
In einem Grundsatzurteil entschied der Europäische Gerichtshof, es müsse geprüft werden, ob den Betroffenen ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht garantiert sei. Die Richter machten jedoch deutlich, dass die Hürden dafür hoch sind.
Im vorliegenden Fall klagte ein in Irland verhafteter Mann aus Polen, der sich gegen seine Auslieferung wehrt. Der wegen Drogenhandels Verfolgte stützt sich unter anderem auf die Position der EU-Kommission, die die Unabhängigkeit von Gerichten durch die Justizreform eingeschränkt sieht. Die Brüsseler Behörde hat deshalb ein Verfahren gegen Polen eingeleitet.
(Rechtssache C-216/18 PPU).
Quelle: Deutschlandfunk vom 25.07.2018
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