Zusammenarbeit der Bundesregierung mit PR-Agenturen

 

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Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Frage nach dem Zweck ihrer Zusammenarbeit mit PR-Agenturen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6782) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6430). Wie die Bundesregierung darin schreibt, bedient sie sich Agenturen, um über ihre politische Arbeit zu informieren. „Zusammenarbeit“ im Sinne der Fragestellung werde dabei so verstanden, dass „ein Vertragsverhältnis direkt zwischen der Bundesregierung und der Agentur besteht und konkrete Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden“.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 32 vom 14.01.2019


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