Vergewaltigungsvorwürfe: 25-jähriger Asylbewerber freigesprochen

Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Tinnakorn jorruang)
Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Tinnakorn jorruang)

Nürnberg – Selbstverständlich gilt die Formel „Im Zweifel für den Angeklagten und „Aussage gegen Aussage“, dennoch bleibt nach diesem Richterspruch ein wenig Skepsis übrig: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jetzt einen 25-jährigen #Asylbewerber aus #Afghanistan freigesprochen, der eine körperbehinderte Flüchtlingsbetreuerin vergewaltigt haben soll. 

Für den 25-jährigen Afghanen soll es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt haben, die 50-jährige Flüchtlingshelferin sprach von einer #Vergewaltigung. Sie hatte dem Angeklagten bei Behördengängen geholfen. Dafür hatte er sich laut Nordbayern bei ihr mit einer Flasche Wein bedankt, die dann gemeinsam bei ihr zu Hause getrunken wurde.

 

Dabei soll er zudringlich geworden sein und habe sie vergewaltigt, so die Klägerin. Die Frau konnte sich angeblich nicht wehren, da sie seit ihrer Kindheit an einer linksseitigen Spastik leide und deshalb kaum Kraft im linken Arm hätte. Weil so so unter Schock stand, habe sie nach eigenen Aussage auch nicht schreien können, so das Opfer.

Für den Staatsanwaltschaft war die Sache klar: #Vergewaltigung. Er beantragte vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Die Verteidigung des Afghanen sah das anders und forderte Freispruch. Hier stünde „Aussage gegen Aussage“ erklärte der Richter und folgte der Forderung der Verteidigung. Ein Schlag für alle Vergewaltigungsopfer, denn da in den seltensten Fällen bei so einer Tat Zeugen zugegen sind, steht eigentlich immer „Aussage gegen Aussage“. (BT)

Quelle: journalistenwatch.com vom 29.01.2019 


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