Interne Leitlinie aufgetaucht – Aufwand zu hoch: Kieler Polizei schlampt bei Straftaten von Flüchtlingen

Donnerstag, 28.01.2016, 07:47

Kiel, Polizei, Flüchtlinge, Ermittlungsverfahren, Straftaten

dpa/Paul ZinkenIn Kiel sollen die Polizeibeamten bei geringen Vergehen auf die Identitätsfeststellung bei Flüchtlingen verzichten (Symbolbild)

Vermehrt wird den deutschen Ermittlungsbehörden vorgeworfen, Straftaten von Flüchtlingen nicht ausreichend zu dokumentieren oder publik zu machen. Nun ist ein Schreiben der Kieler Polizeidirektion aufgetaucht, das für mächtig Ärger sorgen könnte.

Mit einem Rundschreiben an die Polizeidienststellen in Kiel hat die dortige Polizeidirektion offenbar die Strafverfolgung von kriminellen Flüchtlingen begrenzt. Zumindest wenn es sich bei den Straftaten um sogenannte einfache Delikte handelt. Dazu zählen unter anderem Ladendiebstahl und Sachbeschädigung.Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine offizielle Leitlinie vom Oktober 2015.

Dem Dokument zufolge sind die Polizeibeamten bei“einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ dazu angehalten, in bestimmten Fällen von einem Personenfeststellungsverfahren und somit auf einen wesentlichen Schritt der Ermittlungsarbeit abzusehen. Das schreibt die Zeitung mit Verweis auf das Papier.

Zu hoher Aufwand

Diese Praxis soll dann Anwendung finden, wenn die Personalien nicht eindeutig feststehen oder nicht innerhalb von zwölf Stunden geklärt werden können. Der Grund für die Anordnungen ist offenbar der hohe Aufwand bei zugleich geringen Erfolgsaussichten, da viele Flüchtlinge keine Personaldokumente mit sich führen.

Bei schwereren Straftaten, wie etwa Körperverletzung oder schwerer Diebstahl, sollen hingegen die Personendaten ermittelt werden. Die Verordnungen für Kiel sollen so lange in Kraft bleiben, bis man sich in ganz Schleswig-Holstein auf eine Umgangsweise mit dem Problem verständigt habe.

 

Kieler Polizei: Leitlinien sollen bereits veraltet sein

Laut der Kieler Polizei soll das Rundschreiben vom Oktober bereits überholt und seit Dezember 2015 durch neue Anweisungen ersetzt worden sein. Wie die Zeitung berichtet, ist jedoch in dem aktuelleren Dokument vom Umgang mit Kleinkriminalität in Bezug auf Flüchtlinge überhaupt nichts zu lesen.

Quelle: Focus-online vom 28.01.2016

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Wehe wenn das Deutsche machen würde. Die sässen alle im Zuchthaus, aber die lieben Bereicherer lässt man ungehindert marodieren.

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