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Fiktionstheorie

Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen →Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch →Fiktion geschaffen werden müsse. Sie steht im Gegensatz zur Theorie der juristischen Person als realer Gesamtpersönlichkeit. Lit.: Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil … Weiterlesen

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