Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorläufig


06.07.2023

Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht und einem Bundesadler vor dem Gebäude.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (pa/dpa/Uli Deck)

Das sogenannte Heizungsgesetz kann nicht wie von der Ampelkoalition geplant noch in dieser Woche verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann statt. Nun wollen sich die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP am Morgen treffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Das gaben mehrere Koalitionsvertreter bekannt. Die Regierungskoalition nehme die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werde diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden, teilte SPD-Fraktionschef Mützenich mit. Über das weitere Vorgehen und wann die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes stattfinden werde, berieten die Fraktionsvorsitzenden an diesem Donnerstag, fügte Mützenich hinzu.

Der CDU-Abgeordnete Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen die kurzfristige Beratung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes beantragt. Der Zweite Senat des Gerichtserklärte nun, der Antrag erscheine weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Es überwiege das Interesse, dass die Rechte des Abgeordneten nicht irreversibel verletzt würden.
„Großer Erfolg für den Parlamentarismus“

Antragssteller Heilmann nannte die Entscheidung des Gerichts einen großen Erfolg für den Parlamentarismus. Unions-Fraktionschef Merz sprach von einer Niederlage der Bundesregierung. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts sei dem unsäglichen Umgang der Regierung mit dem Parlament ein Riegel vorgeschoben. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt rief die Koalition auf, das Gesetz nun zurückzuziehen.

Zustimmung auch von FDP-Vize Kubicki

Beifall für die Gerichtsentscheidung kam aber auch aus der Ampel-Koalition: Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Kubicki sagte, damit bekämen die Grünen die Quittung dafür, dass sie in das Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben hätten. SPD-Fraktionsvize Miersch erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich zu respektieren. Nach Informationen des „Spiegel“ erwägt die Koalition nun eine Sondersitzung innerhalb der Sommerpause.
Das von der Opposition hart kritisierte Gesetz hatte auch innerhalb der Koalition zu wochenlangem Streit geführt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 06.07.2023

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Gerhard Umlandt
Gerhard Umlandt
9 Monate zuvor

Jeder, der „auch nur um ein Fünferl Verstand hat“,
weiss, dass der HEIZ-TERROR-DRECK sowieso nicht
kommt!
Das Material ist nicht da, die Handwerker sind nicht da,
das Geld dafür ist nicht da, die Bereitschaft der Bürger
zur Mitwirkung bei diesem SCHIKANEDRECK ist nicht
da, – und da meine ich „nur“ die Deutschen, von den
„friedlichen“ 50 Millionen Ausländern in Deutschland,
insbesondere den 40 Millionen Muslimen gar nicht zu
reden! Muss ich Ihnen erst erklären, was da rauskommt?
Ausserdem ist folgendes zu überlegen:
Wenn früher einer verrückt geworden ist und sich z.B.
für den Kaiser von China hielt und zum Volk sagte:
„Ihr müsst jetzt alles tun, was ich für Ideen habe!“,
dann hat man den kurzerhand à la Kinski-Text:
„Geisteskranker! Schafft ihn weg!“,
ins IRRENHAUS gebracht.
Aber heute tut das per TV gehirngewaschene Volk
das auch noch, was einer aus einer irren Märchenwelt
vorschreiben will. Na ja, inzwischen ja doch nicht.
Immer mehr wachen bei SOVIEL IRRSINN, vor allem
EXISTENZVERNICHTENDEM(!) Irrsinn dann doch auf
und spielen nicht mehr mit!
Hoffentlich hält der MÄRCHEN-IRRSINNIGE noch so lange
durch, bis die AFD bundesweit mit mindestens 51 Prozent
hingewählt wird und dieser SCHAD-DEPP Blödsinn gestoppt
wird.

Alexander Berg – BERG. Blog

Wenn es denn ein geltendes Bundeswahlgesetz gäbe… Schon vergessen?

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
9 Monate zuvor

Sie geben sich redlich Mühe auf ein gültiges Bundeswahlgesetz hinzuweisen. Habe ich so nicht erwartet mit der Konjunktiv Form darauf hinzuweisen. Soooo langsam erkennen Sie die Realitäten an. Ein Fortschritt, den ich nicht für möglich hielt. Wie geht es ihren beiden Söhnen?
Sie dürfen gerne antworten. Schließlich bemühen Sie sich Licht in das Dunkel der Aufklärer Szene zu bringen.

kairo
kairo
9 Monate zuvor

So ein Pech, auch das Bundesverfassungsgericht hat das wohl total vergessen und immer wieder auf der Grundlage dieses Gesetzes Urteile gefällt. Na ja, kann schon mal passieren.

Ulrike
Ulrike
9 Monate zuvor

Das blöde Gesicht von Habeck hätte ich gerne gesehen. Dieser Volltrottel gehört endlich in die Wüste gejagt.

birgit
birgit
9 Monate zuvor

Einschläferungspille fürs Volk !Sollte jemand erwachen kommt Nachschub.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
9 Monate zuvor

Wir erfahren nur von einem CDU Mann der geklagt hat. Es ist aber eine Gruppe gewesen und einer von der AfD darunter. Der Merz müsste nun zurücktreten, da Er mit der AfD zusammengearbeitet hat. Er als Es wird dieses nicht tun-Verarschung, Lüge und Verdummung des Deitsch deppen gehen vor jeder Ehre! Hitler hat gesagt: Man muß alles vor dem eigenen Karren spannen was einem nutzt! Das Lied „Im Merzen der Bauer die Rösser einspannt!“ Wird ersetzt mit „auf der Mauer auf der Lauer liegt die kleine Wanze!“

 

birgit
birgit
9 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Gut beobachtet❗️BlackRock leitet und lenkt❗️Der Rest sind Statisten. Puppenspieler.