Schutz von Bundesverfassungsgericht – Ampel und Union offenbar zu Grundgesetz-Änderung bereit

28.03.2024

Verfassung in Deutschland: Grundgesetz - Menschenrechte - Geschichte ...

Ampel-Koalition und Union haben sich laut Presseinformationen auf Pläne für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts verständigt. Damit solle Bestrebungen vorgebeugt werden, die dessen Legitimität in Frage stellen wollten, schreibt die „Rheinische Post“.

Im Grundgesetz festgeschrieben werden soll demnach die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren. Neu aufgenommen würde zudem ein Passus, wonach die Karlsruher Entscheidungen bindend sind für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Bisher kann das Gesetz über Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Verfassungsgerichts noch mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Das hatte Befürchtungen für den Fall von Wahlerfolgen radikaler Parteien genährt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.03.2024

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
30 Tage zuvor

Es gibt kein GG, da kann auch nichts geändert werden was es nicht gibt!
Diese Zauberer aus der Wundertüte haben früher den weißen Hasen aus der Tüte gezogen, jetzt ziehen Sie den Bunten Rammler und die verhaltensgestörte Pippi aus dem Hut mit Matratze!

Ulrike
Ulrike
30 Tage zuvor

Der Witz des Tages.