- Das Bild zeigt das Logo des Wahl-O-Mates für die Europawahl. (Bundeszentrale für politische Bildung)
Eine Woche vor der Europawahl hat ein Gericht der Bundeszentrale für politische Bildung verboten, den sogenannten Wahl-O-Mat im Internet weiter zu betreiben.
Das Verwaltungsgericht Köln gab mit seiner Entscheidung einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ statt. Zur Begründung hieß es, dass Nutzer auf der Seite ihre Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien. Damit werde das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 20.05.2019
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Wer den braucht als Entscheidungshilfe dem ist eh nicht zu helfen.