Vor Europawahl: Gericht stoppt Wahl-O-Mat

 

Das Bild zeigt das Logo des Wahl-O-Mates für die Europawahl. (Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Bild zeigt das Logo des Wahl-O-Mates für die Europawahl. (Bundeszentrale für politische Bildung)

Eine Woche vor der Europawahl hat ein Gericht der Bundeszentrale für politische Bildung verboten, den sogenannten Wahl-O-Mat im Internet weiter zu betreiben.

Das Verwaltungsgericht Köln gab mit seiner Entscheidung einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ statt. Zur Begründung hieß es, dass Nutzer auf der Seite ihre Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien. Damit werde das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 20.05.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Wer den braucht als Entscheidungshilfe dem ist eh nicht zu helfen.