Neue dramatische Entwicklung im Fall des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der Anwalt des Tatverdächtigen hat Strafanzeige wegen Verdachts auf „Geheimnisverrat“ erstattet. Das inzwischen widerrufene Geständnis seines Mandanten Stefan Ernst sei widerrechtlich an die Öffentlichkeit gelangt.
Seiner Ansicht nach könnten die Aussagen seines Mandanten aus dem inzwischen widerrufenen Geständnisses seines Mandanten nur aus der „originalen Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft stammen“, so der Dresdner Anwalt Frank Hannig, berichtet der Spiegel.
Laut Henning habe er selbst die mehr als 300 Seiten umfassende Akte noch nicht vollständig lesen können. Doch wesentliche Details seien bereits an die Öffentlichkeit gelangt, so sein Vorwurf. Die beiden vorherigen Anwälte schließt Hennig aus, denn sie hätten keinen Zugang zu den Ermittlungsakten gehabt.
„Es muss jemanden in den Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt“, ist Hennig überzeugt. Bleibt die Frage, warum das gemacht wurde. Um einen Medien-Hype gegen „Rechts“ zu starten? (MS)
Quelle: journalistenwatch.com vom 08.07.2019
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Das ganze „Ding“ ist nicht sauber, von Anfang an.
Wird doch die Wahrheit vertuscht weil es nicht sein darf was war.
Ausserdem war es ein Politiker – da geht das gar nicht. Der hat einen Heiligenschein.
Fragt man die Menschen in Kassel was das für ein Kerl war.