EuGH-Urteil: Sampling unter bestimmten Bedingungen erlaubt

 

Der Musikproduzent und Beschwerdeführer Moses Pelham wartet am 31.05.2016 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) auf die Urteilsverkündung in Sachen Sampling. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
Moses Pelham im Mai 2016 im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (picture alliance / dpa / Uli Deck)

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass das sogenannte Sampling unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Wie der EuGH mitteilt, kann es einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Von der Kunstfreiheit gedeckt sei es aber, wenn ein Musikschnipsel in geänderter Form in ein neues Stück eingefügt werde und beim Hören nicht wiedererkennbar sei.

Zu dem Urteil kam es wegen des jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem Musiker Moses Pelham und der Band Kraftwerk. Diese veröffentlichte 1977 das Stück „Metall auf Metall“. Pelham kopierte 20 Jahre später eine Sequenz und unterlegte sie in etwas langsamerer Form dem Lied „Nur mir“ der Deutschrapperin Sabrina Setlur. Zwei Kraftwerk-Musiker sahen dadurch ihre Rechte verletzt und klagten erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil 2016 wieder auf und verwies das Verfahren zurück an den BGH. Dieser legte den Fall schließlich dem EuGH vor. Im konkreten Rechtsstreit muss nun erneut der BGH entscheiden.

Rechtssache C-476/17

Quelle: Deutschlandfunk vom 29.07.2019 


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