Urteil im Namensstreit: Rechtspopulisten dürfen Gustav Stresemann nicht vereinnahmen

 

Die AfD-nahe „Gustav-Stresemann-Stiftung“ muss sich umbenennen, hat das Berliner Landgericht entschieden. Geklagt hatten die Enkel des Weimarer Politikers.

JOST MÜLLER-NEUHOF

Der damalige Außenminister Gustav Stresemann (rechts), hier mit seinem französischen Amtskollegen Aristide Briand, auf einem undatierten Foto.

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Der damalige Außenminister Gustav Stresemann (rechts), hier mit seinem französischen Amtskollegen Aristide Briand, auf einem…FOTO: AFP
 

Der Name des konservativen Politikers und langjährigen Außenministers der Weimarer Republik Gustav Stresemann bleibt vor der Vereinnahmung durch politische Parteien und ihre Stiftungen geschützt. Am Dienstag hat das Berliner Landgericht einer Klage der Stresemann-Enkel Christina und Walter Stresemann gegen die AfD-nahe „Gustav-Stresemann-Stiftung“ stattgegeben. Dem Urteil zufolge ist die Nutzung des Namens für politische Zwecke ein Verstoß gegen das Namensrecht, das die Enkel geltend machen dürften (Az.: 52 O 164/18). Der Namensgebrauch schaffe eine „Zuordnungsverwirrung“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.

„Ein wichtiges Signal“, sagt Anwalt Schertz

Christina und Walter Stresemann begrüßten das Urteil. Das Gericht sei ihrer Rechtsauffassung in allen Punkten gefolgt. „Ein Missbrauch des Namens Stresemann durch die AfD konnte damit verhindert werden. Das ist ein wichtiges Signal“, sagte Anwalt Christian Schertz. Die Namensnutzung habe das Lebensbild von Stresemann verzerrt. Mit dem Gedankengut der AfD hätte sich dieser niemals gemein gemacht. Die Nutzung seines Namens würde eine postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzung bedeuten.

Der Stiftungsverein war 2011 gegründet worden und sollte einer später aufgelösten rechten Kleinpartei zur Seite stehen. Vor zwei Jahren übernahmen die AfD-Mitglieder Rainer Gross und Hannes Kernert die Führung. 2018 war die Stiftung als AfD-Stiftung im Gespräch. Ein Parteitag im Juni des Jahres entschied sich jedoch für die von der Ex-CDU-Politikerin Erika Steinbach geleitete Desiderius-Erasmus-Stiftung. Diese sollte dann in Stresemann-Stiftung umbenannt werden, sobald dies rechtssicher möglich sei.

 

Ein Vergleich scheiterte

Diese Pläne dürften sich mit dem Urteil zerschlagen. Zwar könnte der unterlegene Verein Berufung einlegen. Doch in der Verhandlung war man zunächst sogar bereit, den Anspruch der Enkel anzuerkennen und den Namen abzuändern. Einer Umwandlung in „Gustav-Stresemann-Gedächtnisstiftung“ verweigerten sich wiederum die Kläger. Der Vergleich scheiterte am Streit um prozessuale Einzelheiten. Vereinschef Gross bestritt Pläne, den Namen nur für die AfD erhalten zu wollen. Es gebe keine Nähe zu der Partei. In den Medien werde dies „falsch dargestellt“.

Quelle: Der Tagesspiegel vom 01.10.2019 


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