Waldachtal-Salzstetten – Bürgermeisterin Annick Grassi gab in der Sitzung des Ortschaftsrats Salzstetten bekannt, dass in Salzstetten ein sogenannter Reichsbürger jüngst für Furore sorgte.
Unter anderem habe dieser das Ortsschild mit Aufklebern der Reichsbürgerbewegung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) versehen. Ebenso versuchte der Bürger mittels Wurfzetteln mit dem Titel „Kriegsgefangenenpost“ die Ideologie der Bewegung in der Ortschaft zu verbreiten, wie Markus Fischer bestätigte. Bürgermeisterin Annick Grassi habe Strafanzeige gegen den Einwohner erstattet. Die Polizei erstellte jedoch keinen Vorgang und dies mit der Begründung, dass kein Schaden verursacht wurde. Hassel empfahl eine Gefährdeansprache im Beisein der Polizei auszusprechen.
Des Weiteren will Grassi den Reichsbürger wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr anzeigen. Hassel erklärte dem Gremium, dass durch das Bekleben und somit Unkenntlichmachung des Ortsschildes die Gefahr bestehe, dass Fahrer den Ortseingang nicht mehr als solchen erkennen würden. Dadurch könnten die Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit in der Ort fahren, worin Hassel eine klare Gefährdung und somit gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr sah.
Quelle: Schwarzwälder Bote vom 22.10.2019
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Lächerliche sog. „Bürgermeisterin“ sollte ich mal informieren!!!
Der Weltpostvertrag ist in allen Punkten gültig!
http://www.transportrecht.de /
Weltpostvertrag1 Weltpostvertrag vom 14. September 1994 (BGBl. 1998 II S. 2082)
Artikel 7 Postgebührenfreiheit 1
. Grundsätzliches 1.1 Die Fälle, in denen Postgebührenfreiheit gewährt wird, sind im Weltpostvertrag und in den Übereinkommen ausdrücklich vorgesehen. 2. Postdienst 2.1 Postdienstliche Briefsendungen, die von Postverwaltungen oder deren Dienststellen abgesandt werden, sind von allen Postgebühren 2.2 Von allen Postgebühren mit Ausnahme der Luftpostzuschläge befreit sind postdienstliche Briefsendungen, die 2.2.1 zwischen Organen des Weltpostvereins und Organen der Engeren Vereine ausgetauscht werden; 2.2.2 zwischen Organen dieser Vereine ausgetauscht werden; 2.2.3 von diesen Organen an die Postverwaltungen oder deren Dienststellen gesandt werden. 3. Kriegsgefangene und Zivilinternierte 3.1 Briefsendungen, Postpakete und Sendungen der Postfinanzdienste, die
http://www.transportrecht.de / Weltpostvertrag6 entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der in der Vollzugsordnung genannten Stellen an Kriegsgefangene gerichtet sind oder von diesen abgesandt werden, sind von allen Postgebühren mit Ausnahme der Luftpostzuschläge befreit. In einem neutralen Land aufgenommene und internierte Kriegsteilnehmer werden bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen den eigentlichen Kriegsgefangenen gleichgestellt.
Hat die Trulla NICHT’S ANDERES zu tun ???
Er war in der Zeitung, direkt oder indirekt?
G E G E N D A R S T E L L U N G
schreiben, kilometerlange Aufklärung.
Die Zeitungen sind dazu verpflichtet…
Eine Steilvorlage !
Die Alte hat doch einen Sprung in der Schüssel.