Wieder nur Bewährung für „King Abode“ – KRAWALLFLÜCHTLING AUS SACHSEN

 

 
Bei einem früheren Prozess musste ein Polizist den Krawallflüchtling beruhigen

Bei einem früheren Prozess musste ein Polizist den Krawallflüchtling beruhigen Foto: Olaf Rentsch

Bautzen – Sachsens berüchtigter Krawall-Flüchtling, der Libyer Mohamed Youssef T. (angeblich 22), muss wieder nicht in den Knast. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den abgelehnten Asylbewerber am Montag nach sechs Verhandlungstagen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Dabei hatte es die Anklage gegen den jungen Mann, der sich frech „King Abode“ – zu deutsch König Aufenthalt – nennt, durchaus in sich.

Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche
Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in
Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Jugendrichterin Jana Ritschel (47) lies den Krawall-Flüchtling auf freiem Fuß, setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Warum, wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) „auf Rücksicht auf das Alters des Angeklagten“ nicht verraten.

 

Schon zu Prozessbeginn im August hatte „King Abode“ für Kopfschütteln bei Prozessbeobachtern gesorgt, als er plötzlich behauptete, anderthalb Jahre jünger zu sein. Damit fiel sein Verfahren unter Jugendstrafrecht. Jugendrichterin Ritschel glaubte ihm und schloss daraufhin sogar die Öffentlichkeit aus.

Dabei war Mohamed Youssef T. auch bisher fast immer mit Bewährung oder Geldstrafen davongekommen. Vor einem Jahr allerdings hatte ihn das Dresdner Amtsgericht zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dagegen läuft derzeit jedoch noch die Berufung. Sollte dieses Urteil Bestand haben, könnte „King Abode“ doch noch hinter Gitter kommen. Sein heutiges Bewährungs-Urteil von einem Jahr und vier Monaten würde dann mit berücksichtigt.

Bautzen, 2016: Polizisten nehmen den Krawall-Flüchtling auf dem Kornmarkt vorläufig fest
Bautzen, 2016: Polizisten nehmen den Krawall-Flüchtling auf dem Kornmarkt vorläufig fest Foto: xcitePRESS/Keine Nennung!

Derzeit ist Abode im Asylbewerberheim in Kamenz untergebracht und ist ausreisepflichtig – das hat Sachsens Oberverwaltungsgericht bestätigt. Wegen der unsicheren Lage in seinem angeblichen Heimatland Libyen kann er aber momentan nicht abgeschoben werden.

Quelle: Bild-online vom 28.10.2019 


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Hendrik Kurze
Hendrik Kurze
4 Jahre zuvor

Setzt den Kerl Irgendwo fernab von Deutschland aus , da von er nicht mehr zufuß
Deutschland erreichen kann. am besten die Richterin gleich mit. Zur Kostenübernahme
ziehen sie unsere Bundeskanzlerin heran.

Hendrik Kurze
Hendrik Kurze
4 Jahre zuvor

Setzt den Kerl Irgendwo fernab von Deutschland aus , da von wo er nicht mehr zufuß
Deutschland erreichen kann. Am besten die zuständige Gerichtsbarkeit gleich mit. Zur Kostenübernahme
ziehen bitte sie unsere Bundesregierung heran.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Als der Ami als Besatzer sich noch im Kongo getummelt hat und Ausständige gefangen nahm. Kamen die in einen Hubschrauber und durften durch die geöffnete Luke in die Freiheit fliegen. Das hat man Ihnen so erklärt. Damit meine ich: steckt den in einen Hubschrauber schafft Ihn auf eine Insel und macht während dem Flug die Luke zu!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Das ist doch so gewollt ! Die Typen mit King Kong- Verhalten sind von den Regierigen erwünscht. Sie sollen die Bewohner in Schach halten, anders ist das nicht zu erklären.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

GEZ-Zahlungsverweigerer…Beugehaft, 180 Tage

Randalierer? Samthandschuhe…

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Warum seid ihr unfähig den Kerl in den Kongo abzuschieben? Der kostet uns nur unser Geld. Keiner braucht diesen Affen.