Den Haag (ADN) – Der Internationale Strafgerichtshof hat am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron und den französischen Innenminister Castener aufgenommen.
Beiden wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Gelbwestenproteste angeklagt.
Die französischen Medien, wie auch die meisten Massenmedien in Europa schweigen über das Ermittlungsverfahren und berichten gegenüber der Öffentlichkeit einfach nicht.
Das Ermittlungsaktenzeichen des IStGH trägt die Nr. C 273/19.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.11.2019
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„Beiden [!] wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Gelbwestenproteste angeklagt.“
Genau wie bei einem deutschen Strafgericht entscheidet auch beim IStGH der Ankläger darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Da der Strafantrag gerade erst eingereicht wurde, sind wir von einer Entscheidung darüber wohl noch eine Weile entfernt.
„Die französischen Medien, wie auch die meisten Massenmedien in Europa schweigen über das Ermittlungsverfahren und berichten gegenüber der Öffentlichkeit einfach nicht.“
Weil die Sache aussichtslos sein dürfte, eine reine PR-Aktion. Der Ankläger wird zunächst prüfen, ob es in Frankreich eine Justiz gibt, die solche Fälle behandelt. Wenn ja, wird der Antragsteller auf den nationalen Rechtsweg verwiesen.
Sie haben es leider immer noch nicht verstanden oder haben den Auftrag es nicht verstehen zu dürfen:
Anders als bei deutschen Behörden, wird beim Internationalen Strafgerichtshof ein Aktenzeichen erst vergeben, wenn Ermittlungen aufgenommen werden. Also hat die Chefanklägerin entschieden das ermittelt wird.Jetzt dürfen wir alle gespannt sein was dabei an Ergebnis herauskommt.
Dei Redaktion staseve
Weshalb antwortest Du auf solchen Mist ?
Die Lennéstraße – Sonnenstaatland läßt grüßen !
Weil hier genügend neue Leser da sind, die diese Verwirrung klargestellt brauchen, muss klargestellt werden. Da Peter Frühwald ein Buch über den Internationalen Strafgerichtshof geschrieben hat und alles sauber recherchiert hat, kann uns allen die Truppe des Verfassungsschutzes wenig beeindrucken und verwirren!
Die Redaktion staseve
Gut, wie Du meinst ! Aber dann sollten wir die Klagen, angefangen in 2012, dementsprechend umarbeiten.
Es liegen ja nun neue Erkenntnisse vor.
Gewiss, jetzt der Vorgang ist eingegangen, er hat ein Aktenzeichen bekommen, und jetzt ermittelt der Ankläger. Zunächst wird er (genaugenommen eine Sie) die Sache formal prüfen. Dabei wird sie sicher genau so schnell aus dem Fenster fliegen wie die angeblichen Anzeigen gegen die Bundesrepublik Deutschland (die übrigens vor dem IStGH gar nicht angezeigt werden kann). Denn es gibt ja wohl Richter in Frankreich.
Das ist nicht ganz korrekt.
Die BRD konnte/kann nicht verklagt werden,weil sie kein Staat, ist sondern eine NGO.
Der Staat kann nicht verklagt werden,wenn es keinen gibt
und das wurde auch sinngemäß so begründet.
Vor dem IStGH kann man überhaupt niemanden verklagen. Er kann nur gegen natürliche Personen verhandeln, nicht gegen juristische (egal ob Staat oder privat). Also wird es weder gegen Deutschland noch gegen Frankreich noch gegen Argentinien ein Verfahren geben. Man hat ja auch gar nicht Frankreich angezeigt, sondern Präsident Macron und seinen Innenminister.
Dann müsste/sollte Angela M u co gleich mitangeklagt werden
Und die dreckigen Lügenpressen schweigen mal wieder. Haben die überhaupt keinen Charakter??
Da haben die Gelbwesten einen verdammt cleveren Anwalt !!!
Frankreich, als Firma wie die BRiD, kann dort nicht verklagt werden.
( siehe Collateral der 300 )
Wohl aber die GF und deren Personal, die sind in der privaten Haftung.
Stimmt, weder gegen Frankreich noch gegen Deutschland kann der IStGH verhandeln. Weil er nur über natürliche Personen richten kann. Ein Blick ins Römer Statut dann und wann hilft wirklich.
Im Übrigen kann man bei einem Strafgerichtshof niemanden verklagen. Man kann höchstens bei der Staatsanwaltschaft (in diesem Fall beim Ankläger) Strafantrag stellen. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet der dann.
Die natürliche Person ist immer in Latenz vorhanden, ohne diese kann das ganze Konstrukt nicht funktionieren.
Also nerv uns nicht länger !