Beraterin von Assad: Syrien erwägt Klage gegen USA wegen Erdölraub

Erdölpumpe

© Sputnik / Witali Timkiw

POLITIK

Die syrischen Behörden ziehen laut der Beraterin des Staatschefs, Bouthaina Shaaban, die Möglichkeit der Erhebung einer internationalen Klage gegen die USA in Betracht. Grund dafür sei der Erdölraub in Syrien durch Washington.

Laut ihren Aussagen gegenüber dem TV-Sender „NBC News“ sind die Worte des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, wonach die US-Truppen das syrische Erdöl „beschützen“, nur ein Hinweis darauf, dass sie es „stehlen“.

Das ist unser Erdöl“, sagte sie. Die USA hätten daran „absolut keine Rechte“.

„Unser Land soll völlig von ausländischen Okkupanten – entweder Terroristen, oder Türken und Amerikanern – befreit werden“, so die Beraterin.

Klage gegen Washington?

In einem Interview mit dem TV-Sender „al-Mayadeen“ sagte Shaaban, dass die syrischen Behörden die Möglichkeit der Erhebung einer Klage gegen Washington wegen des Erdölraubs erwäge.

Assad offenbart, wem USA syrisches Erdöl verkaufen

Mitte Dezember hatte der syrische Staatschef Baschar al-Assad mitgeteilt, dass die USA der Türkei Erdöl von jenen syrischen Erdölfeldern verkaufen, die sie zuvor besetzt hätten.

„Wo? Die Verkäufe liefen durch die Türkei. Und jetzt stehlen die USA das Erdöl und verkaufen es an die Türkei. Die Türkei ist im Prozess des Erdölverkaufs ein Komplize all dieser Gruppierungen (…)“, sagte er damals gegenüber dem chinesischen TV-Sender „Phoenix“.

Frühere US-Erklärungen

Zuvor hatte Pentagon-Chef Mark Esper erklärt, dass ein Teil der US-Truppen in den Dörfern bei den Ölfeldern im Nordosten Syriens bleiben werde, „um der Gruppierung IS* („Islamischer Staat“; auch Daesh) sowie weiteren (Gruppierungen – Anm. d. Red.) den Zugang zu versperren, damit sie diese Ressourcen nicht nutzen können“.

US-Präsident Donald Trump bestätigte ebenfalls, dass eine geringe Anzahl von US-Militärs in den erdölreichen Gebieten Syriens bleiben werde.

* Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten

ak/sb

Quelle: Sputnik vom 26.12.2019 


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birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Na dann reicht mal Klage ein !
Aber bitte nach UCC ! Denn ein Vertrag zum Oelklau wurde nicht unterschrieben. Haltet Euch an ihre Geschäftsgepflogenheiten.

Übrigens, hättet IHR innerhalb von 3 Tagen den Krieg der Nato, unter Führung der USA zurück gewiesen nach UCC, dann wäre ein Beweisstück vorhanden. Was zur Folge hat, der entstandene Collateralschaden ist den Akteuren in Rechnung zu stellen. Stattdessen habt IHR nur lamentiert.

Und bitte nicht Washington State mit Washington DC verwechseln.
Das machen hier die ganz Schlauen auch immer wieder !

Nutzt endlich die weltumspannenden Handelsgesetze!

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Die Amis geben dort keine Ruhe bis sie das letzte Tröpfchen Erdöl geraubt haben.