Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ – Gerichtsvollzieher und Gerichte in Bedrängnis

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Ein Unternehmen aus Liechtenstein (FL) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Marken schützen zu lassen. So beispielsweise auch die Wortmarke: „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“.

Bildschirmfoto Stand: 19.11.2015

Bildschirmfoto Stand: 19.11.2015

Quelle: register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152248263/DE

Damit treten enorme Veränderungen ein.
Die Gerichte sind somit angehalten, dass diese- bzw. Inhalte der Wortmarke nicht mehr ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers benutzt werden dürfen. Hierzu wurden die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland befragt, wie dann zukünftig Gerichtsvollzieher eingesetzt werden sollen, wenn nicht mehr unter dieser Bezeichnung. Auch muss dann geklärt werden, wer bei den Gerichten aktiv legitimiert ist.

Doch daran scheint es bei den Gerichten bereits zu mangeln.

Wie ein Amtsgericht, Landgericht und dessen zuständiges Oberlandesgericht mitteilte, gibt es gar keine Person, welche eine Aktivlegitimierung besitzt. Somit würden die Gerichte an einem Widerspruchsverfahren bereits scheitern und wären dem Markeninhaber zukünftig zur Zahlung verpflichtet, bzw. dürften die Gerichte die Wortmarke „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ nicht mehr nutzen.

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Ein Beispiel hierfür ist die Wort- und Bildmarke „Coca-Cola“, wo es seitens des TV-Journalistenbüro eine Anfrage gab, ob diese Wortmarke auch anderweitig genutzt werden dürfte oder ob rechtliche Konsequenzen folgen.

Antwort:
„(…) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Sie:

Coca-Cola ist ein eingetragenes Warenzeichen der The Coca-Cola Company und als solches weltweit geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich sowohl auf das Logo als auch die Wortmarke und sämtliche Namensrechte von „Coca-Cola“.
Unabhängig davon, ob sie die Wortmarke für gewerbliche oder private Zwecke, im Ausland oder in Deutschland nutzen wollen, kann Ihnen dafür in gar keinem Fall eine Genehmigung erteilt werden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.“

Damit steht fest, dass es zukünftig wohl keinen „Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht“ mehr geben dürfte.

Quelle: brd-schwindel.org und derpreusse.blogspot.de vom 19.11.2015; schutzengel-orga.de vom 20.02.2016

 

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Jean
Jean
7 Jahre zuvor

Achtung, der Artikel ist nicht aktuell. Bei derart wichtigen Dingen muss jedoch immer wieder auf neuesten Stand geachtet werden. Die Eintragung wurde wegen formeller Mängel verweigert.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152248263/DE

Da haben wir uns zu früh gefreut. Abgesehen davon hätten die Juristen innerhalb kürzester Zeit Ersatz für diese Wortmarke gefunden.