23.03.2020 | 16:44 Uhr
Die Gebäude der Leipziger Staatsanwaltschaft in Leipzig mit ihren Außenstellen in Grimma und Torgau werden ab heute bis auf Weiteres geschlossen. Dies diene dem Schutz der Besucher und der Mitarbeiter der Behörde, heißt es in einer Mitteilung. Keinem Bürger sollen Nachteile entstehen, wenn er/sie in der aktuellen Situation nicht persönlich vorspricht.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist ab sofort nur noch schriftlich, per E-Mail, Fax oder telefonisch erreichbar. Alle Kontaktdaten seien auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Leipzig aufgelistet. Einlass in die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie in den Zweigstellen ist nur noch in dringenden Fällen und auch dann grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, heißt es. Dies gelte auch für Rechtsanwälte.
Quelle: MDR/fg
Quelle: MDR vom 23.03.2020
Ist das ein SHAEF-Befehl ?
Ich hoffe doch!
DIE können hoffentlich keine Termine mehr halten. Achtet bei Post auf DENEN Ihre Fristen.
Im Netz gefunden
Auszüge
Wer haftet beim Vollzug eines Haftbefehles?
Grundsätzlich der, der den Haftbefehl / Strafbefehl vollstreckt, die Mitarbeiter der Firma POLIZEI.
Durch die Verhaftung werden hier sehr viele Straftatbestände erfüllt,die mit 10 Jahren Gefängnis kaum abzudecken sind, zumal es sich vom Grundsatz her schon um Hochverrat und Piraterie handelt.
Dazu kommt der bewaffnete Terrorismus, Geiselnahme, Erpressung, Nötigung, Lösegeldforderung, usw.
Die angeblichen Richter, Staatsanwälte usw. wissen das ganz genau, auch die höheren Vorgesetzten bei der Firma POLIZEI wissen das, sie waschen ihre Hände aber in Unschuld weil sie nichts von alledem unterschrieben oder selbst ausgeführt haben.
Es wurde lediglich einem privaten Subunternehmer (POLIZEI) ein Auftrag erteilt, der Subunternehmer entscheidet selbst, ob er den Auftrag ausführt oder nicht.
POLIZEI, – GERICHTE, – STAATSANWALTSCHAFTEN usw. haben absolut rein gar nichts miteinander zu tun, hier werden wie unter ganz normalen Firmen lediglich Aufträge zur Ausführung einer Arbeit / Leistung erteilt, die dann in Rechnung gestellt wird.
Seit dem 18.07.1990 bzw. dem 03.10.1990 eine Tatsache.
Auszug Ende