Verfassungschef Kramer: Auflösung des „Flügels“ ist Nebelkerze

Streit um innerparteiliche Organisation

ERFURT. Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hat die angekündigte Auflösung der AfD-Vereinigung „Flügel“ als Täuschungsmanöver eingestuft. „Das ist eine Nebelkerze“, sagte Kramer am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. „Viel wichtiger ist doch, ob sich die Partei vom Flügel tatsächlich distanziert, der Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Davon ist bisher nicht sehr viel zu sehen.“

Er bezeichnete den Schritt als „szenetypisches Verhalten“. Einen ähnlichen Vorwurf hatten auch schon Politiker von Union und SPD gemacht. Zwar würde die Organisation pro forma aufgelöst, die Arbeit aber fortgesetzt. In Thüringen stelle sich die Frage, wie groß der Einfluß des „Flügels“ sei. Den dortigen AfD-Landesverband führt einer der Köpfe der Vereinigung, Björn Höcke.

Höcke und Kalbitz: Signal an „alle wirklich konstruktiven Kräfte in der Partei“

In einem Brief an die „Flügel“-Anhänger schrieben Höcke und sein brandenburgischer Amtskollege Andreas Kalbitz am Dienstag abend, sie würden dem Beschluß des AfD-Bundesvorstands folgen und das Engagement beenden. Auch wenn nicht aufgelöst werden könne, „was formal nicht existiert“.

„Wir fordern alle, die sich der Interessensgemeinschaft angehörig fühlen, auf, bis zum 30. April ihre Aktivitäten im Rahmen des Flügels einzustellen“, hieß es in dem Schreiben. „Jede Organisationsform kann nur Mittel zum Zweck sein. Der politische Einsatz geht weiter und fordert unsere ganze Kraft.“ Die Auflösung des „Flügels“ sei ein Signal an „alle wirklich konstruktiven Kräfte in der Partei“.

AfD-Chef Meuthen: „Eine Partei in der Partei“

AfD-Chef Jörg Meuthen lobte in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit JF-TV den Entschluß. Das Problem mit dem „Flügel“ sei gewesen, daß „wir immer weiter eine Partei in der Partei bekamen, die sich dann auch anschickte, die eigentliche Partei dominieren zu wollen“. Er widersprach der Einschätzung, wonach die innerparteiliche Organisation gleichzusetzen sei mit der AfD.

Die AfD sei eine „Rechtsstaatspartei“. Im „Flügel“ habe es Personen gegeben, die teilweise Positionen vertreten hätten, die nicht auf dem Fundament der freiheitliche-demokratischen Grundordnung stünden.

Der Umgang der AfD mit dem „Flügel“ hatte in den vergangenen Wochen für innerparteilichen Streit gesorgt. Nachdem der Verfassungsschutz die Vereinigung als Beobachtungsfall eingestuft hatte, forderten die Chefs mehrerer AfD-Landesverbände ihre Auflösung. Am vergangenen Freitag hatte der Bundesvorstand mit großer Mehrheit entschieden, den „Flügel“ bis Ende April zur Auflösung aufzufordern. (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 25.03.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Ich verstehe den Vorstand von der AfD nicht, was Sie sich von Krümeln der buchstabierenden Fensterputzer nachsagen lassen! Die Antwort lautet: Lesen Sie unsere Partei Stauten! Nichts anderes zählt. Wenn Sie es nicht begreifen wollen dann wird geklagt! Im Schwarmverhalten eines Wespenstockes kann hier jeder irgendwelche Behauptungen aufstellen und bekommt die Mupped Show!

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Na ja …dieser Chef …1 Wessi und seit 1998 jüd.Glaubens…wundert uns da noch was ?

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Wer glaubt hier an was ?