Verwaltungsrichter-Chef: Corona-Maßnahmen sind nicht automatisch rechtmäßig

09. Mai 2020

Verwaltungsrichter-Chef: Corona-Maßnahmen sind nicht automatisch rechtmäßig

NATIONAL

0

Leipzig. Auch von juristischer Seite wird die Kritik an den anhaltenden Corona-Notstandsmaßnahmen lauter. Jetzt hat der Chef des 1952 gegründeten Bundes der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BCVR), Robert Seegmüller, in einem Interview mit der „Welt“ Stellung bezogen und sich dabei gegen die „vorschnelle Annahme der Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen“ gewandt. Eingriffe müßten vielmehr mehreren Anforderungen genügen.

In Deutschland sei es Aufgabe der Höchstgerichte, Gesetze und Rechtsakte auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung [i.e. Grundgesetz] zu kontrollieren und notfalls zu sagen: „So geht es nicht, bis hierher und nicht weiter.“ Selbst angesichts der Tatsache, daß die Höchstgerichte – zu Beginn der Pandemie bereitwilliger, mittlerweile abwartender – im Eilverfahren zahlreiche grundrechtsrelevante Corona-Maßnahmen gebilligt haben, lasse sich nicht verbindlich sagen, ob diese auch tatsächlich rechtens waren: „Das werden wir erst wissen, wenn die Entscheidungen in der Hauptsache getroffen sind, sich die Gerichte also gründlich mit den Eindämmungsmaßnahmen befaßt haben.“

Grundsätzlich sei angesichts der massivsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik das Parlament gefordert, die Regierung zu kontrollieren, mahnt Seegmüller. Dieses habe es jedoch vorgezogen, die Ermächtigungsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz zugunsten der Exekutive anzupassen.

Grundsätzlich, sagte Seegmüller, könne er „nur davor warnen, aus den Eilrechtsschutzverfahren und deren Ergebnissen zu schließen, daß alle Eingriffe in Grundrechte gerechtfertigt waren“. Vielmehr müsse die Exekutive eine sorgsame Abwägung über mehrere Stufen vornehmen. In nächster Zeit würden sich die Höchstgerichte möglicherweise sogar mit der Frage befassen müssen, ob die weitreichenden Ausgangssperren, die nun über mehrere Wochen hinweg in Kraft waren, nicht als „Freiheitsentzug“ gemäß Art. 104 Abs. 2 GG zu werten und unter Richtervorbehalt gestellt werden müßten. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 09.05.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] „Verwaltungsrichter Chef  CoronaMaßnahmen sind nicht automatisch rechtmäßig“:http://staseve.eu/?p=137587 […]