OLG Dresden: Rechter Verein „Ein Prozent“ wegen Löschung seines Facebookkontos vor Gericht

Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet.

Unterstützt der Verein „Ein Prozent“ eine Hassorganisation? Das meinen die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook und haben dem rechten Kampagnenprojekt, das Verbindungen zu den beiden rechtsextremen Bündnissen Identitäre Bewegung und Pegida sowie der AfD hat, im August 2019 das Konto bei Facebook und dem zum gleichen Konzern gehörenden Netzwerk Instagram gesperrt.

Ende November hatte das Landgericht Görlitz eine Klage gegen diese Entscheidung abgewiesen. Begründung damals: Ein Prozent – die offizielle Adresse befindet sich im ostsächsischen Oybin – unterhalte personelle und sachliche Beziehungen zur Identitären Bewegung‎. Diese wiederum sei als rechtsradikal und ausländerfeindlich einzustufen.

Am Dienstag verhandelte nun das Oberlandesgericht Dresden die Berufung des Vereins. Ein Urteil ist erst in zwei Wochen zu erwarten, aber Richter Markus Schlüter ließ eingangs der Verhandlung durchblicken, dass er die Entscheidung von Facebook noch für verhältnismäßig halte.

Er verwies dabei auf vorherige Entscheidungen des vierten Zivilsenats, nach denen ein soziales Netzwerk unter bestimmten Umständen auch ge­gen Meinungsäußerungen vorgehen kann, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Sie dürften „strenger sein, als der Staat wäre.“ Dabei ging es jedoch immer nur um einzelne Posts, nie ein ganzes Konto.

Insofern betritt das OLG Dresden juristisches Neuland. Kontensperrung habe Verein hart getroffen: Zum konkreten Anlass für die Sperrung der Konten konnte Facebook-Anwalt Markus Langen nichts sagen. In Medienberichten wird er in der Nennung von Kontaktdaten eines Journalisten im Facebook-Auftritt von Ein Prozent gesehen. Facebook löschte den Post, der prompt erneut auftauchte, und daraufhin das ganze Konto. Der Instagram-Account wurde allerdings schon zwei Tage zuvor stillgelegt. Beides aus Sicht des Vereins ohne die Nennung nachvollziehbarer Gründe, wie deren Anwalt monierte.

Laut Anwalt hat die Kontensperrung den Verein hart getroffen. Eine Gefolgschaft von mehr als 100 000 Abonnenten habe der Verein in anderen sozialen Netzwerken nicht aufbauen können. Und da Ein Prozent sich über Spendenaktionen finanziere, bringe die Kontensperrung „massive Folgen“ für den Verein.

Dieser habe zuvor nie ei­ne „gelbe Karte“ von Facebook gezeigt bekommen, keiner der vorherigen Posts sei rechtlich beanstandet worden. Zahlreiche Straftaten aufgezählt: Richter Markus Schlüter hat dagegen kein Problem mit der nachgeschobenen Begründung von Facebook: Ein Prozent sei eine Hassorganisation oder unterstütze mit der Identitären Bewegung eine solche. Vor allem um diese letzte Frage wurde vor Gericht viel diskutiert.

Dabei sind die Verbindungen beider Organisationen offenkundig. So haben mehrere teils einschlägig bekannte Mitglieder der Identitären Bewegung als „Praktikanten“ den Facebook-Account von Ein Prozent als Administratoren betreut. In ei­nem Papier der Bundesregierung wird zudem eine der Tageszeitung „Die Welt“ gegebene Selbstauskunft des Vereins zitiert, nach der er zahlreiche Aktionen der Identitären Bewegung unterstützt habe. Diese soll – so eine Ankündigung – im nächsten Verfassungsschutzbericht als rechtsextrem eingestuft werden. Nach einem MDR-Bericht ist sie seit wenigstens vier Jahren ein Beobachtungsfall.

Im gleichen Papier werden zudem zahlreiche Straftaten aufgezählt, die in Verbindung mit Ein Prozent stehen. Darunter ist auch ein Vorfall in Dresden, wo im September 2017 Aufkleber der Ein-Prozent-Bewegung auf dem Schaufenster der Mobilen Jugendarbeit Leuben auftauchten. Der Vereinsvorsitzende Philip Stein sei „wiederholt mit Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld“ aufgetreten, heißt es weiter. Und auch bei Pegida war er mehrfach Redner. Das Urteil ist für den 16. Juni am Oberlandesgericht angekündigt.

Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten vom 02.06.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Die bekommen die volle Breitseite der Gerechtigkeit zu spüren. Der Deipel und die Schlange haben noch nie etwas falsch gemacht. Der Deipel scheiXXXt immer auf große Haufen, die Er selbst aufgeschiXXXen hat.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

PEGIDA und AfD …rechtsextrem ?… da fehlen wohl paar Latten am Zaun
und dazu Mitteilunng von Hr. Maaßen : SPD und Grüne haben linksextremistische Gewalttaten aus dem Terrorismusbegriff im StGB genommen.
Das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock was da ,,gespielt“ wird.
Für wie dumm hält man uns ???