Corona: Kirchen lassen sich von Armin Angela Laschet-Merkel demütigen!

Von Elke Wetzig – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61052325

 

(Michael van Laack) In den ersten Monaten nach dem Ramadan sind die Terminkalender in den türkischen Brautmodeläden oft bis zum Bersten gefüllt. Entsprechend stehen kurz darauf zahlreiche Hochzeiten an. Diese Festivitäten mag NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im Blick gehabt haben, als er anregte, zumindest 150 Personen sollten in Gastronomien und Festhallen wieder ungezügelt Hochzeit feiern dürfen.

Private Feste sind ab dem 15. Juli mit höchstens 150 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, solange geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind.

Widersprüchlicher und unglaubwürdiger geht es nicht!

In der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes Nordrhein-Westfalen lesen wir:

Untersagt bleiben „große Festveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober 2020. Große Festveranstaltungen in diesem Sinne sind in der Regel 1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen u.ä.), 2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, 3. Schützenfeste, 4. Weinfeste, 5. ähnliche Festveranstaltungen“.

AUSNAHME: „Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter). Diese sind nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sind.“

Harte Regeln für Kirchen bleiben aufrechterhalten

Wenn mal wieder ein neuer Hotspot entstehen sollte, wird das bestimmt nur geschehen sein, weil sich die Kirchen nicht an die Regeln gehalten hat, die da lauten:

„Versammlungen zur Religionsausübung finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt, die vorsehen, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen…“ usw. usw.

Von den Kirchen aufgestellten Beschränkungen?

Liebe Kirchen: Wenn das tatsächlich so sein sollte, dass Ihr Eure Regeln selbst macht, dann solltet ihr sie umgehend der Regelung anpassen, die Armin Laschet u.a. für (türkische) Hochzeiten festgesetzt hat. Schließlich ist die sonntägliche Eucharistie auch eine herausgehobene Feier und hat geselligen Charakter. Also: 150 Leute, kein Abstand in den Bänken, keine Maskenpflicht. Traut Ihr Euch?

Vermutlich nicht, denn wer beißt schon gern die Hand, von der man gefüttert wird. Erstrecht nicht wenn man strukturell schon so linksgrün versifft ist wie die meisten Eurer Gemeindeleitungen und Laiengremien. Und: Sooo wichtig ist für die nachkonziliaren „tiefgläubigen“ Katholiken der wöchentliche Gottesdienst schon lange nicht mehr.

Kirchen lassen sich weiterhin ungleichschalten!

Mich würde zwar freuen, wenn Ihr Eure Regeln an Laschets Feier-Vorgaben anpassen würdet, denn so wäre er gezwungen, zu erklären, warum er bestimmten Gruppen gestattet, Corona im Dorf oder Stadtteil zu verbreiten, ansonsten aber seine Ordnungsbeamten anweist, wegen der großen Gefahr Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in Supermärkten mit Geldstrafen zu sanktionieren.

Allerdings fürchte ich: Alles wird so bleiben, wie es ist! Im „Kampf gegen Rechts“, beim Niederknien für negroide kriminelle US-Amerikaner, im Kampf gegen nichtsozialistische „rassistische“ Straßennamen und Denkmäler, gegen Atom- und Kohlverstromung, für die Nullzins-Politik der EZB und einen europäischen Zentralstaat lassen sich die Kirchen wie manche Teilkirchen in der Zeit des Nationalsozialismus oder Kommunismus gleichschalten. Belohnt werden sie dafür vom Staat mit Ungleichbehandlung. Das ist aber egal. Schließlich werden die Gehälter der Bischöfe, Priester und hauptamtlichen Mitarbeiter nicht aus Kirchensteuermitteln (also dem Geld der Gläubigen) sondern entsprechend dem Konkordat zwischen dem Vatikan und der Bundesrepublik aus Staatsmitteln finanziert.

Wie die Beamten ist auch der Klerus Staatseigentum!

Gläubige sind nur ein sich auf den Kirchenbänken herumlümmelndes Übel. Auf deren Bedürfnisse wird KEIN Bischof und KEIN Priester Rücksicht nehmen, der noch etwas zu verlieren hat. Und das ist der überwiegende Teil. Wo anders lässt sich mit weniger Arbeitsaufwand ein überdurchschnittlich hohes Gehalt verdienen wie im Kleriker-Stand.

Und: In welchem anderen Unternehmen außer den Kirchen erhöhen sich die Karrierechancen, wenn man den Unternehmensgründer infrage stellt, seine Strategien, Lehren und Grundsätze hinterfragt? Ganz genau: Nirgendwo! Und wer würde freiwillig den „Job seines Lebens“ riskieren? Tja…

Quelle: philosophia-perennis.com vom 16.07.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Männchen im pinkfarbenen Kostüm. Da kommt man aus dem Lachen nicht mehr raus.