Deutschland Berliner Verwaltungsgericht kippt Demoverbot: Protest-Veranstaltung kann stattfinden

Berliner Verwaltungsgericht kippt Demoverbot: Protest-Veranstaltung kann stattfinden

Die Initiative „Querdenken 711“ hat erfolgreich Widerspruch gegen die Verbotsverfügung der Berliner Polizei eingelegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot für die am Samstag geplante Corona-Demonstration aufgehoben. Die geplante Versammlung kann nun mit Auflagen stattfinden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ist allerdings noch nicht rechtskäftig. Die Proteste dürfen demzufolge nur unter der Auflage stattfinden, den Mindestabstand einzuhalten.

 

Am Mittwoch hatte die Berliner Versammlungsbehörde die für das Wochenende angemeldeten Proteste gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung verboten. Im Vorfeld hatte auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Verbotsverordnung verteidigt, da mit erneuten Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen zu rechnen sei.

Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, hatte der Berliner Innensenator Andreas Geisel erklärt.

Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Geisel kündigte an, Tausende Polizeibeamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 28.08.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Die Initiative „Querdenken 711“ hat erfolgreich Widerspruch gegen die Verbotsverfügung der Berliner Polizei eingelegt.
Und was machen die Medien daraus ….Corona-Leugner. Tun die so blöd oder sind sie so blöd ??? Was Vernünftiges kann man von den Qualitäääätsmedien ja kaum noch erwarten. Querdenken leugnet Corona nicht… ist nur gegen übertriebene Regierungsmaßnahmen !!!
Ganz sicher werden die Gegendemonstranten alles daran setzen und mit Gewalttaten provozieren(wurde bereits angekündigt)…. hoffentlich kann die Polizei zwischen Rechten und Linken und Corona- Demonstranten unterscheiden.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

In den 16 Uhr-Nachrichten des ZDF kein Sterbenswort über die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes … dafür wurden Lukaschenko/Putin zerpflückt.

Die ,,Berliner Kacke“ muss ganz schön am dampfen sein

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Dem Urteil traue ich wie der Katze die auf die Leberwurst aufpassen soll!
Die Spielen Schwarzen Peter, mit nicht nur einen Schwarzen Peter im Blatt! Die auch um den Mund sonnengebräunten Goldfasane der Wortmarke mit Ihren goldenen Weichnachtsschneeflocken auf der Schulter haben heute Mittag den Stasi Beschluss dieses Geisel in der Quadratur des Kreises demütigst gefeiert.
Latrinich saßen DIE ohne Dienstmütze vor der Braunschen Röhre. Auf Denen Ihrem geschmierten Haar hätte auch keine Dienstmütze gehalten.
In Dresden wurde einmal Pegida abgesagt, weil die Wortmarke nicht genug verbildete der Gesetzeskunde zur Begradigung der Front heranführen konnte.
Wir werden sehen, sprach der Blinde zum Tauben in sein Ohr!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Was müssen die Sesselfurzer eine Angst haben wenn man tausende Polizisten nach Berlin karrt.

Sind die Politiker dann wenigstens auch auf der Strasse ???? um ihre Meinung den Demonstranten kund zu tun ?

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Dazu sind sie zu feige, schicken lieber die Schlägertruppen der Antifa.
Mal abwarten was wir heute Abend und den ganzen Sonntag zu hören u. zu sehen kriegen,. Ich hoffe doch sehr auf die Berichte von Teilnehmern u. staseve.
Leider kann ich nicht vor Ort sein… bin im vorgerückten Alter und die Beine wollen nicht mehr…auch das ist zum Kotzen.