SPARGUTHABEN – Heftiger Widerstand: Einlagen-Sicherung der EU auf der Kippe

Die EU sucht nach einem neuen Modell für die europaweite Sicherung von Sparguthaben. Die geplante europäische Einlagensicherung stößt bei den Nordeuropäern offenbar auf derart erbitterten Widerstand, dass eines der Herzstücke der Banken-Union zu scheitern droht.

Die gemeinsame Haftung für Sparguthaben in der EU steht vor dem Aus. (Foto: dpa)

Die gemeinsame Haftung für Sparguthaben in der EU steht vor dem Aus. (Foto: dpa)


Die umstrittenen Pläne für eine einheitliche Absicherung von Bankeinlagen in Europa (EDIS) sollen auf Druck mehrerer EU-Staaten noch einmal überarbeitet werden. Die Europäische Kommission müsse die finanziellen Auswirkungen von EDIS noch einmal überprüfen und sich über „mögliche alternative Optionen“ Gedanken machen, heißt es in einem Schreiben der niederländische EU-Ratspräsidentschaft, das der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag vorlag. Statt der Schaffung eines großen EU-Rettungsfonds sei es etwa denkbar, dass sich nationale Sicherungssysteme verpflichten, sich bei Bedarf gegenseitig Geld zu leihen. Diese Hilfen könnten an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, sagte ein EU-Beamter.

Mit den Vorschlägen reagiert die EU-Ratspräsidentschaft auf massive Kritik aus Deutschland und einigen nordeuropäischen Staaten am European Deposit Insurance Scheme (EDIS). Die EU-Kommission hatte im November angekündigt, in Brüssel schrittweise einen Fonds einzurichten, der bei Bankenschieflagen europaweit Einlagen bis zu 100.000 Euro absichert. Gerade Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen waren dagegen auf die Barrikaden gegangen. Sie fürchten, dass sie sonst am Ende für Pleiten von Instituten in Griechenland und anderen kriselnden Euro-Staaten geradestehen müssen.

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Das Papier der Ratspräsidentschaft zeige, dass es in vielen Mitgliedsstaaten Kritik an EDIS gebe, erklärte Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). „Die Kommission muss sich jetzt bewegen und auch andere Optionen prüfen.“ Zudem müssten die Auswirkungen von EDIS in einer glaubwürdigen Analyse untersucht und mit allen Beteiligten diskutiert werden.

Aus Sicht der niederländischen Ratspräsidentschaft, die im Juli endet, sollen sich die EU-Staaten auch nochmals Gedanken über die rechtliche Ausgestaltung der Einlagensicherung machen. EDIS könne im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verabschiedet werden, heißt es in dem Schreiben. Damit hätte jeder Staat ein Vetorecht. Bisher strebt die EU-Kommission eine Regelung an, bei der lediglich die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsländer nötig ist.

Für die EU-Kommission ist die Einlagensicherung nach der einheitlichen Bankenaufsicht und Abwicklung der logische dritte Pfeiler der Bankenunion. Berlin will jedoch zuerst die Risiken in den Bilanzen vieler europäischer Banken abgebaut sehen, bevor über eine einheitliche Einlagensicherung nachgedacht werden könne. „Einfach nur Risiken zu vergemeinschaften bringt nichts und belohnt am Ende nur jene, die sich bislang nicht angestrengt haben“, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach der Vorstellung der Pläne Ende vergangenen Jahres Auch der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV) lehnt die Pläne ab. „Wir sind für eine europäische Einlagensicherung der Eigenverantwortung“, sagte eine DSGV-Sprecherin.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 28.05.2016


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