Bekannter Verlag versucht „Das Wörterbuch der Lügenpresse“ per Anwalt aus dem Verkehr zu ziehen!

Thor Kunkel (Bild: Pressefoto Thor Kunkel)
 

Schriftsteller Thor Kunkel zählt zu den modernen deutschsprachigen Schriftstellern mit internationaler Reputation. Seit er jedoch den enggesteckten, links-grünen Meinungskorridor verließ, wird er vom Mainstream mit allen Mitteln bekämpft. Nun versucht der CSU-nahe Pons-Verlag mit einem geradezu wahnwitzigen Maulkorb gegen Kunkels Verlag vorzugehen, um das Buch „Wörterbuch der Lügenpresse“ aus dem Verkehr zu ziehen.

Thor Kunkel schreibt auf Facebook:

„Unglaublich: Heute morgen bekam der Kopp-Verlag Post vom Anwalt, mit der Auflage, sämtliche Exemplare des „Wörterbuchs der Lügenpresse“ zu vernichten und aus den Vertriebswegen zu beseitigen. Aufhänger ist das „L“ auf dem Cover, das angeblich rechtlich geschützt sei. Es sei hier angemerkt, dass es dutzende Schriften mit einem ähnlichen L gibt. Auf dem Cover ist es nicht mal deutlich zu erkennen! Für mich steht fest, das Buch wird – wegen seines tatsächlichen Nutzwerts – vom Regime aus dem Verkehr gezogen. Der CSU-nahe, aber inzwischen irrelevante Pons-Verlag dient sich so den Machthabern an.“

Aktuell ist das Buch noch bestellbar:

Quelle: journalistenwatch.com vom 30.10.2020

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Anwälte erzählen Geschichten. Mehr ist der Inhalt derer/in/inner/innesser nicht!
Ohne Beschluss oder ähnliche Hinweise vom Dunkelmann/nin/inner/innesser, „ich bin Richter“ steht draußen dran, kann der auf und nieder springen! Es hat keine Rechtskraft, wer auf den Trick der VerarschXXXg reinfällt ist selber schuld. Das ist dann ein ungültiges Rechtsgeschäft, schon der Versuch ist strafbar-Täuschung zum Vorteil des und Nachteil des. Unten ist der Versuch einer Vertretung das Schriftstück der VerarschXXXg an den Mann zu bringen! Ein dritter kann keinen Vertrag mit einen weiteren dritten versuchen abzuschließen. Das ist wie der GEZ Vertrag im Irrenhaus BRiD, ein vermutlicher depperte InnenmXXXr versucht im Bandentum mit den restlichen depxxxn der Person einen rechtsgültigen Vertrag aufzuzwingen-irre-einfach BRiD irre!
Die Frage ist doch; wann wird Papier vor dem bedrucken mit Lügen, Halbwahrheiten und irreführenden Begriffen, die eine kriminelle Organisation schützen sollen, gesetzlich geschützt?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Hier ist noch das –r- vom deppXXX
#Wegen Lügen und Halbwahrheiten verbieten… Dann wäre die Bibel und Sektendreck, der KoXXX auch zu verbieten. Gleichfalls Parteistatuten oder Gewerkschaftsstatuen. Reisebüro Prospekte , Garantiescheine, Marken Beschreibungen auf Produkten und-und- was noch???? Preise von Waren und Kraftstoff!!!
Denen könnten wir alle einen Unterlassungserklärung mit der dazu gehörigen Geschichte schreiben.
DIE oben Pinar Polat hat in der Mitte unterschrieben, weder als Jur. Person und Sklave links, noch als Mensch rechts.
Im Netz gefunden Auszug
##Als Syndikus (von altgriechisch σύνδικος ‚Verwalter einer Angelegenheit‘) bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist. Der Gesetzgeber verwendet seit 2016 den Begriff Syndikusrechtsanwalt (vgl. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Syndikusanwalt ist ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber rechtsberatende oder rechtsgestaltende Tätigkeiten ausübt, der aber in der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs nicht durch das Dienstverhältnis im Unternehmen eingeschränkt werden darf.##
Im Netz gefunden Auszug Ende
#der für seinen Arbeitgeber rechtsberatende oder rechtsgestaltende Tätigkeiten ausübt,#
Der/die ist beratend /gestaltend… begreift Ihr die Verarschung???!!!
Das ist so etwas wie früher die Boxen Luder bei Formel eins und Motorradrennen, der/die stehen neben dem Rennauto!!!

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Dicken scharzen Filzstift nehmen und das „L“ übermalen, fertig.