Der Weg ins Freisinger Hinterland kommt einem 62-jährigen Großvater teuer zu stehen. Am Dienstagabend (22. Dezember) hatte er gegen 23 Uhr seine Enkelkinder nach Hause fahren wollen – zum Ärger der Polizei. Diese beanstandete einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsmaßnahmeverordnung.
500 Euro Bußgeld soll der Fahrer wegen der nicht eingehaltenen Ausgangssperre zahlen. Eine Ausnahmesituation sahen die Beamten vorliegend nicht.
In Bayern gilt seit dem 16. Dezember eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr früh. Die Bevölkerung wurde gebeten, in der Zeit bis zum 10. Januar von „nicht zwingend notwendigen“ Reisen im In- und Ausland abzusehen. Aus diesem Grund sollen Reisen so geplant werden, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht beziehungsweise der räumliche Geltungsbereich der Ausgangssperre verlassen ist.
Wer auf seiner Reise Bayern passiert, darf nachts durch das Bundesland fahren – vorausgesetzt, dass kein Aufenthalt stattfindet. Tanken und das Aufsuchen einer Raststätte seien jedoch weiterhin möglich, ebenso das Umsteigen an Bahnhöfen. (sua)
Quelle: Epoch Times vom 25.12.2020
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Die Wortmarken haben den Covid Virus im Hirn stzen, elende Abzockerbande.
Das alles ist nur möglich, weil die Medien die Wahrheit über die BRD-Nichtstaatlichkeit nicht berichten.
Da endet der Auftrag zur politischen Willensbildung.
Die Täuschung hat eine gigantische Dimension erreicht.
Tja, es gibt genug Regimeschützer, die ebenfalls schweigen…
Das sind doch elende Blutsauger. Einfach nur ekelhaft. Die haben keinerlei Verständnis für irgendwas nur das Euro-Zeichen in den Augen.
Zahlen ? Nein, niemals