Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes
Beschluss vom 26. März 2021
2 BvR 547/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).
Pressemitteilung Nr. 23/2021 vom 26. März 2021
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.03.2021
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Die RaXXXn BRXXXt hat noch nie etwas für uns getan. Wer weiß was hier vorbereitet wird um uns zu plündern. Noch kein Buprä. hat Gesetze unterschrieben! DIE tun nur so als hätten Sie. Der Biden ist auch kein Präsident, es wird nur so getan? Es läuft alles unter Sender Jerewan-im Prinzip ja, aber…
Ja isses denn die Possibillity … das BVG muss über seinen Schatten springen…
…Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes…
Der Beschluss hängt also nur. Da wird es nicht lange dauern, bis die einknicken.
Kann ich auch so ein Eigenmittel beschließen? Ich entscheide und ratifiziere das auch selber…
[…] „Bundesverfassungsgericht stoppt erstmal Schuldenunion der EU“:http://staseve.eu/?p=160438 […]