Ex-Generalbundesanwalt Range„Ich wollte mich nicht strafbar machen“

 

06. August 2015, aktualisiert 06. August 2015, 19:23 Uhr
Ex-Generalbundesanwalt Harald Range spricht erstmals nach seiner Versetzung in den Ruhestand. Quelle: dpa
Ex-Generalbundesanwalt Harald Range spricht erstmals nach seiner Versetzung in den Ruhestand. Quelle: dpa

Ex-Generalbundesanwalt Harald Range erhebt schwere Vorwürfe gegen den Bundesjustizminister. Auch die Berliner Justiz soll bereits Anzeigen gegen Heiko Maas prüfen. Die Affäre scheint noch längst nicht ausgestanden.

Frankfurt – Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) entlassene Generalbundesanwalt Harald Range hat im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervorgehoben, er habe im Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats aus rechtlichen Gründen so handeln müssen, wie er gehandelt habe. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht strafbar zu machen.“

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, sagte Range, der nach eigenem Bekunden nun großen Zuspruch auch aus dem Ausland erfährt. Derweil prüft die Berliner Justiz Anzeigen gegen Maas wegen Strafvereitelung. „Wir wollten keine zweite Spiegel-Affäre“ heißt es in der Bundesanwaltschaft nach Informationen der FAZ – gerade deshalb habe man so sorgsam gehandelt, und etwa ein externes Gutachten eingeholt. Doch der vom Ministerium angeordnete Verzicht auf die fast fertige Expertise, die das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bestätigte, sei einem rechtlich zweifelhaften Austausch von Beweismitteln gleichgekommen.

Der Generalstaatsanwalt von Zweibrücken, Horst Hund, forderte ebenfalls in der FAZ eine Einschränkung und Präzisierung des Weisungsrechts. Der Generalbundesanwalt müsse den Generalstaatsanwälten gleichgestellt und aus dem Kreis der politischen Beamten gestrichen werden, schreibt Hund. Eine Grenze für Weisungen ergebe sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der Staatsanwaltschaften, Sachverhalte umfassend aufzuklären, belastende und entlastende Umstände zu ermitteln. „Die Weisung, Ermittlungen zu unterlassen, weil ihr Ergebnis nicht zur vorgefassten Meinung passen könnte, ist gesetzeswidrig“, so Hund.

Quelle: Handelsblatt-online und Wirtschaftswoche-online vom 06.08.2015

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