Wegen zu schnellen Fahrens muss der polnische Oppositionsführer und frühere EU-Ratspräsident Donald Tusk seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe von umgerechnet 107 Euro zahlen. Die Strafe sei angemessen, teilte Tusk gestern bei Twitter mit. „Ich habe sie ohne Diskussion angenommen.“
Die Nachrichtenagentur PAP meldete unter Berufung auf die Polizei, die Beamten hätten den 64-Jährigen gestern Vormittag in der Nähe der Ortschaft Mlawa nördlich von Warschau angehalten, weil er innerhalb einer Ortschaft mit 107 km/h unterwegs gewesen sei. Erlaubt sind dort 50 km/h. Tusk ist Vorsitzender von Polens größter Oppositionspartei, der liberalkonservativen Bürgerplattform.
Quelle: ORF vom 21.11.2021
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eu richtlinie 2006/126/eg
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF
Artikel 13
Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden
Führerscheinen
1. Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission
die Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der
Umsetzung dieser Richtlinie erworbenen Führerscheinen und
den Klassen im Sinne des Artikels 4 fest.
Die Mitgliedstaaten können nach Konsultation der Kommission
die für die Anwendung von Artikel 11 Absätze 4, 5 und 6
erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften
vornehmen.
2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden
Das ist eine allzu milde Strafe.
Muss uns das interessieren ? Geht mir wo vorbei.