Trotz Vergewaltigung: Afghane auf freien Fuß gesetzt

18. Juli 2022
Trotz Vergewaltigung: Afghane auf freien Fuß gesetzt
KULTUR & GESELLSCHAFT

Wien. Ein handfester Justizskandal: ein 32jähriger afghanischer Asylant ist am Straflandesgericht Wien wegen des sexuellen Mißbrauchs einer 14jährigen Österreicherin zu einem halben Jahr bedingter Haft (entspricht der bundesdeutschen Bewährung) verurteilt worden, weil er von der Schülerin an sich sexuelle Handlungen vornehmen hatte lassen. Zugleich wurde der „Flüchtling“, der seit vier Monaten in U-Haft saß, umgehend auf freien Fuß gesetzt.

Allerdings war das nicht der einzige Übergriff, den sich der Afghane geleistet hatte, weshalb noch ein weiteres Verfahren auf ihn zukommt. Er hatte sich neben dem 14jährigen Opfer noch mit zwei weiteren Mädchen in seiner Wohnung getroffen und sie für geschlechtliche Handlungen bezahlt. Da eine der Betroffenen erst 13 Jahre alt und damit noch unmündig war, könnte dafür die Strafe deutlich härter ausfallen.

 

Interessant ist auch, daß die Polizei im sichergestellten Handy des Täters den Internetsuchverlauf wiederherstellen konnte, aus dem hervorging, daß sich der Afghane über das Schutzalter kundig machte, ab dem sexuelle Handlungen mit Erwachsenen in Österreich erlaubt sind, und sich somit seiner Schuld bewußt war. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, zumindest eines der Mädchen auch vergewaltigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte, daß die seit vier Monaten bestehende Untersuchungshaft bis zum nächsten Verhandlungstermin im Oktober fortgesetzt wird, das Richterteam lehnte dies jedoch nach kurzer Beratung ab. Der Afghane solle umgehend freikommen, damit er seine Wohnung und seinen Arbeitsplatz behalten könne. Die bisherige Zeit im Gefängnis sei zudem ausreichend, um ihn von einer neuerlichen Tatbegehung abzuhalten, mutmaßte der Vorsitzende Richter. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 18.07.2022

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
1 Jahr zuvor

Mach dasselbe in seinem Heimatland, dann hängst Du innerhalb 10 Minuten mit Deinem besten Stück am nächsten Baum. Ist so.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Der hat die falsche zur Erlebenden gemacht. Hätte der eine aus dem Bereich Bexxxe, Arbeitsaufgabe: im Sessel furzen und verfaulen, erleben lassen, dann wäre die RXXX zum Freisler geworden.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
1 Jahr zuvor

…Die bisherige Zeit im Gefängnis sei zudem ausreichend, um ihn von einer neuerlichen Tatbegehung abzuhalten, mutmaßte der Vorsitzende Richter…Weil sie desintegriert sind, weil sie traumatisiert sind, Flüchtlinge brauchen Betreuung, sie brauchen Zuwendung… Wann hätte ein kurzer Knastbesuch je ausgereicht, um irgendwelche Kriminellen von weiteren Untaten abzuhalten ? 🙁

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Der Richter der den Kerl laufen liess gehört sofort entlassen. Den Kerl kastrieren und ab nach Afghanistan. Dort kann er sein Treiben weitermachen bis er am Baukran hängt.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  Ulrike

Dieses System ist krank, unheilbar krank, ein Krebsgeschwür mit tausenden Metastasen. Ich durfte das heute wieder live vor Gericht erleben.

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