Auf dem Weg in die rosa Republik: Bundesregierung verschärft Kampf gegen LGBT-„Haßkriminalität“

27. Dezember 2022
Auf dem Weg in die rosa Republik: Bundesregierung verschärft Kampf gegen LGBT-„Haßkriminalität“
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Berlin. Während Rußland erst vor wenigen Wochen die Gesetzgebung gegen LGBT-Propaganda in der Öffentlichkeit verschärft hat, geht Deutschland den umgekehrten Weg – es stellt LGBT und anderes nicht-traditionelles Sexualverhalten unter den besonderen Schutz des Staates.

Offiziell will die Bundesregierung „Haßkriminalität“ gegen LGBT-Menschen stärker ahnden. Deshalb hat sie in der Kabinettssitzung am Mittwoch den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem, daß „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive ausdrücklich in die Strafgesetze zu „Haßkriminalität“ aufgenommen werden.

Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, erklärte, der Staat müsse „Haß“-Verbrechen gegen LGBT-Menschen „entschlossen“ entgegentreten. Daher begrüße er „das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Haßkriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) richtet“.

Durch die Änderung im Gesetzestext werden etwaige Verstöße in Gerichtsverfahren strafverschärfend einbezogen und damit mit besonderem Nachdruck geahndet. „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist „Haß“ gegen Frauen und LGBT nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 27.12.2022

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Es findet also eine Vorverurteilung statt! Bis sich die vermutlichen Idiotien in Börlinn eigeschaltet haben gab es kaum Probleme mit Zweibeinern die den Reißverschluss hinten in der Hose hatten. DIE waren bekannt und eben anders, mehr nicht. Erst als sich die geschlechtskranken Uhus in Börlinn durch verbotene Hormontabletten übereiferten kam es zu dem was wir heute als abartigen verkommenen Drecksstall unter den -M- und -F- Personen beschimpfen. Noch gibt es lustige Witze darüber. Die
Forderung dieser Fuchsgrünen nach Änderung des Wahlalters auf 16 Jahre hat nichts mit der geistigen Reife dieses Alters gemein, oder ist zufällig gesprochen worden. Denkt daran; das ist DENEN sowas von egal! Das Ziel war schon seit 1990 für diese vermutlichen DrecksXXXweine das herabsetzen des straffrei genehmigten geschlechtsfähigen Alter auf 12-14 Jahre. Die SchXXXkirche hält nicht dagegen, DIE sind dafür! Es geht für dieses Pädophile vermutliche Gesindel nur darum an die heranwachsenden zu kommen und diese straffrei zu missbrauchen!
Nichts weiter geht DENEN durch Ihr stinkendes vereitertes Gehirn, nochmal! Nichts weiter geht DENEN durch den Eiterbatzen auf Ihren Schultern! Wenn DENEN der soziale Wohlstand des Volkes am Herzen liegen würde, dann wäre dies das tägliche Thema!

Tankschiff
Tankschiff
1 Jahr zuvor

Wann darf mit dem Gesetz gegen

politische Verbrechen am Volk

gerechnet werden???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  Tankschiff

Da gibt es keine Eile, oder doch? Dann nur wenn es einen dieseFratzen erwischt.
Interessant wird es dann wenn es da ist. Rückwirkend wird darin zu lesen sein. Oder auch vererbbar in den Familien oder am Arbeitsplatz. Da sind die Eltern oder Geschwister, oder der Arbeitskollege mit haftbar-weil Er/Sie- hat gesagt!
Ein Staat kann solche „Gesetze“ nicht geltend machen. Eine Firma in der Arbeitsordnung und in Ihrem Hausrecht „schon.“ Nur! Wer will in so einer Firma angestellt sein???

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Welce Idioten denken sich immer wieder solche Scheisse aus ? Haben die keine andere Beschäftigung ?