Politik gegen die Interessen des eigenen Volkes

Nancy Faeser (SPD): Stelle des Chefs der Bereitschaftspolizei noch ...

Nancy Faeser, SPD, Bundesinnenministerin

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.06.2023

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Tankschiff
Tankschiff
10 Monate zuvor

Nancy und Tom, beide als separate FIRMEN weltweit bekannt durch UPIK.de
Da ist NICHTS hoheitlich; wir haben es mit politischen Verbrechen am Volkskörper zu tun. Nancy und Tom bekommen GELD, viel GELD.
Für wen arbeiten sie tatsächlich? Man ist schnell geneigt zu vermuten, daß es die USA sind, oder?

Fakt ist, daß hier politische VERBRECHEN ohne hoheitliche Befugnisse gegen uns stattfinden. Darüber können die Herren und Damen von den FIRMEN Polizei, „Staatsanwaltschaften“, Stadtverwaltungen usw. mal nachdenken; am besten, würden sie keinen Lohn mehr bekommen… (vollkommen illusorisch…)

Viele sind am BETRUG am Volkskörper beteiligt, wissentlich oder vollkommen ohne Kenntnisse.

Jeder schaut nach links und rechts, ob der Nebenmann den Blick nach unten senkt und macht es ihm gleich. WEGSEHEN, war schon damals ein Garant für schlimme Taten.

Nancy und Tom, keine Bedenken???

Der mitlesende… von der Firma Spion & Co sind entsetzt, machen aber locker flockig weiter…. wer will schon den sozialen Abstieg alleine gehen?

Last edited 10 Monate zuvor by Tankschiff
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor
Reply to  Tankschiff

Nur Tote Fisch schwimmen mit dem Strom! So der Aufzählung!

Alexander Berg – BERG. Blog
Reply to  Tankschiff

Es ist nicht so wichtig, weil es nicht gefährlich ist, nur übliches Beschweren.

Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Jagt diese Trulla endlich zum Teufel. Die macht Deutschland kaputt mir ihrer irren Politik. Dass es sowas überhaupt gibt ist schon kriminell.
Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen? Und die will im Herbst Ministerpräsidentin von Hessen werden.. Hoffentlich haben die Hessen Hirn.

Alexander Berg – BERG. Blog

„….Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Mal ungeachtet, dass es kein geltendes Bundeswahlgesetz mehr gibt.

Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Sie wollen mir doch nicht erzählen dass die ein Gewissen haben ?????

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
10 Monate zuvor

Wo steht das mit dem nicht geltenden Wahlgesetz? Wer so viel Wert auf korrekte Wiedergabe von Informationen legt braucht nicht an der entscheidenden Stelle falsch abbiegen.
@ Ulrike
Das mit dem Gewissen nehmen tatsächlich nicht alle ganz genau. Und das ist auf beiden Seiten des Ufers gleichermaßen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor

Das geltende Wahlgesetz als nichtig ist ein überlieferter alter Witz und dieser wird nicht aufgeschrieben. Den kennt jeder!

kairo
kairo
10 Monate zuvor

„….Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Das ist Art. 38 GG und gilt für Abgeordnete. Hier des Bundestages, aber der Grundsatz gilt auch für Mitglieder anderer Parlamente. Frau Faeser war nie Mitglied des Bundestages und gehört seit 2019 auch nicht mehr zum hessischen Landtag.
Für Beamte (etwa den Chef des Verfassungsschutzes) gilt das sowieso nicht, denn Beamte sind selbstverständlich Aufträgen und Weisungen unterworfen. Das liegt in der Natur ihres Amtes.

Mal ungeachtet, dass es kein geltendes Bundeswahlgesetz mehr gibt.

Seit wann eigentlich? Im März muss es wohl noch eines gegeben haben, denn in den Entscheidungen 2 BvF 1/21 vom 22. März und 2 BvC 22/19 vom 23. März 2023 hat das Gericht auf seiner Grundlage geurteilt. Und in vielen anderen auch.
Ohne Bundeswahlgesetz gäbe es das Gericht auch gar nicht, weil die Richter teilweise vom Bundestag gewählt werden; dann aber könnte es auch keine rechtskräftigen Entscheidungen treffen (etwa über das Bundeswahlgesetz).