Sorglose Verkehrssünder: Ukrainische Kfz-Fahrer freuen sich über Privilegien in Deutschland

25. Oktober 2023
Sorglose Verkehrssünder: Ukrainische Kfz-Fahrer freuen sich über Privilegien in Deutschland
INTERNATIONAL
Foto: Symbolbild

Stuttgart/Kiew. Eine Hammerzahl: allein Stuttgart haben Verkehrssünder aus der Ukraine im laufenden Jahr mehr als 2.000 Verkehrsverstöße begangen – die als Strafe dafür vorgesehenen Bußgelder aber nicht bezahlt. Als Grund gibt die Stadtverwaltung an, daß sie keine Möglichkeiten hat, die ukrainischen Fahrzeughalter zu ermitteln.

Hintergrund ist der Umstand, daß die ukrainischen Fahrzeughalter regelwidrig ihre Kfz-Kennzeichen auch nach mehr als einem Jahr in Deutschland nicht wechseln. Normalerweise ist das für ausländische Fahrzeughalter nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland Vorschrift – sie müssen ihr Kfz dann bei der Zulassungsbehörde registrieren lassen.

Aber: in Baden-Württemberg wurde ihnen das Recht eingeräumt, ihre Fahrzeuge weiterhin bis April 2024 mit ukrainischen Kennzeichen zu betreiben. Dafür müssen sie bei der Kommunalverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Doch nicht einmal daran halten sich ukrainische Fahrer. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart sagte, daß sein Ministerium keine Erkenntnisse dazu habe, wie viele Ukrainer sich an die Auflage halten. Deshalb können ukrainische Fahrer auch weiterhin sorglos falschparken und Verkehrsregeln verletzen – ihre Fahrzeuge sind in Deutschland weiterhin nicht registriert, die Fahrzeughalter können deshalb nicht ermittelt werden.

Inzwischen sind viele Ukrainer auch ohne gültige Haftpflichtversicherung auf deutschen Straßen unterwegs. Zwar sind sie in der Regel in Besitz einer „Grünen Karte“, viele dieser Karten sind jedoch abgelaufen. Die ukrainische Haftpflichtversicherung zahlt nur im ersten Jahr nach der Einreise nach Deutschland. Ist das ukrainische Auto schon länger hier, entfällt der Versicherungsschutz. Wer als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unverschuldet in einen Unfall mit einem ukrainischen Auto verwickelt wird, dürfte deshalb künftig auf seinem Schaden sitzenbleiben – nicht nur in Stuttgart. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 25.10.2023

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Ulrike
Ulrike
6 Monate zuvor

Das darf doch nicht wahr sein. Die können sich alles erlauben und die Deutschen bleiben auf dem Schaden sitzen. Was haben wir nur für Ignoranten an der Macht. Die sollten gar kein Auto mitbringen bzw.hier fahren dürfen. Das Gesindel das so kommt benimmt sich unterirdisch.
Hier ein paar Häuser weiter ein Haus wo welche untergebracht sind – ich weiss wovon ich schreibe. Frech wie Rotz. Fahren auch grosse Autos.

birgit
birgit
6 Monate zuvor

Die Bundesratten haben für die daher geeilten einen Versicherungsfond eingerichtet. Darüber werden alle Schäden bezahlt, natürlich vom Deitschdepp.

Alexander Berg - BERG- Blog
Reply to  birgit

Wo kann man darüber lesen?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Monate zuvor

Betteln und hausieren bringt das meiste und das noch Steuerfrei!

Alexander Berg - BERG- Blog

Fahrzeugführer im Verkehrsrecht
„Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr sowie die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die Pflichten des Fahrzeugführers bei der Teilnahme am Straßenverkehr finden sich maßgeblich in der Straßenverkehrsordnung [StVO], Regelungen zur Zulassung zum Straßenverkehr hingegen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO], wobei dort die entsprechenden Regelungen zum Fahrzeugführer mittlerweile entfallen sind (ehemals in den §§ 1 – 15l StVZO).
—-
Eine Legaldefinition zum Fahrzeugführer* besteht indes** nicht. Nach allgemeiner*** Ansicht ist im allgemeinen*** Verkehrsrecht jedoch derjenige Fahrzeugführer, der ein Gerät zur Fortbewegung (mithin ein Fahrzeug) bewusst lenkt oder steuert (mithin führt). Darüber hinaus sind zwei Anforderungen an den Fahrzeugführer zu stellen:…“ Juraforum „Definition****: Fahrzeugführer“