Deutschland – Oberlandesgericht stuft syrische Rebellen als terroristisch ein – Unterstützer erhalten Haftstrafen

 

Nach dem Urteil von Stuttgart erhofft sich die Bundesanwaltschaft nun auch Erfolge gegen weitere deutsche Unterstützer der als Terrororganisation eingestuften Gruppe Ahrar al-Scham.

Nach dem Urteil von Stuttgart erhofft sich die Bundesanwaltschaft nun auch Erfolge gegen weitere deutsche Unterstützer der als Terrororganisation eingestuften Gruppe Ahrar al-Scham.

Die in Syrien operierende Vereinigung Ahrar al-Scham erfüllt die im deutschen Strafgesetzbuch angeführten Anforderungen einer terroristischen Vereinigung. Zu diesem Ergebnis kam das Stuttgarter Oberlandesgericht, das vier Unterstützer verurteilte.

In einer ersten Entscheidung dieser Art hat ein deutsches Gericht einheimische Unterstützer der in Syrien operierenden, religiös-konservativen Rebellengruppe Ahrar al-Scham wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Quartett aus Baden-Württemberg hatte der gerichtlichen Sachverhaltsdarstellung zufolge an die Organisation unter anderem Kleidung und Militärausrüstung im Wert von mehr als 130.000 Euro geliefert.

Der Umstand, gegen die syrische Armee zu kämpfen, macht die Rebellenformationen nicht minder verantwortlich für „Gewalt gegen Zivilisten, die Belagerung von Städten und die Geiselhaft von Bürgern“, erklärte Richter Hartmut Schnelle. Nach zehn Monaten mühsamer Recherche kam der Staatsschutzsenat des Stuttgarter Oberlandesgericht am Donnerstag zu dem Entschluss, dass es sich bei Ahrar al-Scham um eine terroristische Vereinigung handle.

Schnelle umschrieb die Organisation als „ausländische terroristische Vereinigung“, die sich als Teil der „gemäßigten Opposition“ in Syrien darstellt. Ahrar al-Scham führt unter anderem gezielte Selbstmordanschläge durch, um die Verteidigungsreihen der syrischen Armee oder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ aufzusprengen. Gewalt gegen Zivilisten lasse sich durch nichts rechtfertigen, betonte der Richter. Zentral am Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts ist die Aussage: Weder die Vereinigung Ahrar al-Scham noch die Beschuldigten können sich auf ein individuelles oder kollektives Widerstandsrecht berufen.

Die Verdächtigen wussten über die Ziele und Taktiken von Ahrar al-Scham Bescheid. Sie teilten sie als ihre eigene religiöse Überzeugung“, zitierte das SWR-Fernsehen Schnelle.

Das Gericht verurteilte den Anführer der Gruppe, Kassim El-R., 33 Jahre alt, zu dreieinhalb Jahren Haft. Der Richtersenat geht davon aus, dass der Libanese die syrischen Militanten mit 7.418 Militärschuhen, 6.026 Parkas, 108 Militärhemden, fünf Ambulanzen und zwei Funkscannern ausrüstete. Der Gegenwert der gelieferten Utensilien beläuft sich auf 133.000 Euro. Die Güter gingen zwischen Frühling 2013 und Jahresanfang 2014 nach Syrien.

Der 32-jährige Ali F., der eine libanesische und die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Er wird beschuldigt, den Transfer der Ausrüstung zwischen der Türkei und Syrien organisiert zu haben.

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Einem anderen libanesischen Staatsangehörigen, Hassan A.S., 30 Jahre alt, wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auferlegt. Er soll Ahrar al-Scham eine individuelle Spende von 4.000 Euro zugedacht haben.

Der deutsche Staatsbürger Nuran B., der die Ware über seinen Militärshop im baden-württembergischen Amstetten weiterverkaufte, wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht berücksichtigte den Umstand, dass der Ladenbesitzer nicht wusste, an wen diese Lieferungen gingen. Er vermutete nach eigener Aussage, dass die Ware an die Freie Syrische Armee gehen würde, eine vom Westen unterstützte Rebellenallianz.

Bundesanwalt Christian Monka begrüßte die Entscheidung, Ahrar al-Scham als terroristische Organisation einzustufen. Das sei ein richtungsweisender Präzedenzfall für Deutschland.

Monka hofft, dass er den Weg für ähnliche Entscheidungen ebnen würde. „Dieses Pilotverfahren wird uns weitere Urteile vereinfachen“, fügte er hinzu.

Am gleichen Tag verurteilte ein Gericht in Düsseldorf einen ehemaligen Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“. Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den 23-Jährigen beantragt, der unter dem Namen „Abu Zulfikar“ einer Einheit überwiegend bosnischer IS-Kämpfer angehört haben soll. Kerim Marc B. wurde schließlich zu sechseinhalb Jahren verurteilt. 2015 hatten Anti-Terroreinheiten B. in der Türkei festgenommen und anschließend an Deutschland ausgeliefert, berichtete das Nachrichtenportal The Local.

Die Russische Föderation, die den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad unterstützt, beharrt seit Beginn ihrer Militärkampagne in Syrien darauf, dass Ahrar al-Scham auf die Terrorliste gehöre und vom Waffenstillstandsabkommen ausgeschlossen werden sollte. Im Dezember 2015 kommentierte der russische Außenminister Sergey Lawrow:

Dschaisch il-Islam und Ahrar al-Scham sollten auf die Liste internationaler Terrororganisationen gesetzt und liquidiert werden.

Ahrar al-Scham ist laut Angaben des Auswärtigen Amtes ein wichtiger Partner bei Friedensgesprächen in Syrien. Die Gruppe soll bei internationalen Konferenzen am Tisch sitzen, heißt es. Ahrar al-Scham heißt auf Deutsch übersetzt „Islamische Bewegung der Freien Männer Syriens“. Nach Expertenmeinung verfolge die Organisation keine globalen Expansionsbewegungen wie der IS oder el-Kaida. In einem Artikel der Tagesschau heißt es:

Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik hatte als Gutachter im Prozess jedenfalls festgestellt, dass Ahrar-al-Sham nicht so radikal und barbarisch handelt wie der IS.

Quelle: Russia Today (RT) vom 07.10.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Macht endlich die ganzen Unterstützerorganisationen dicht.