Jugend-Rebellion steigert Ungehorsamkeitsarreste – „Schwarzfahren“ in einem Jahr versiebzigfacht

Dresden (ADN). „Die meisten jungen Straftäter gehen lieber ins Gefängnis, als Sozialstunden zu leisten.“ Darüber berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) am Donnerstag aufgrund einer ihr vorliegenden Statistik des sächsischen Justizministeriums. Danach sind allerdings nur ein Viertel der Einsitzenden tatsächlich zu Arreststrafen verurteilt worden. Die große Mehrzahl der 14- bis 21jährigen Gefangenen müsse hinter Gitter, weil sie Auflagen von Gerichten nicht erfüllt haben. Dazu zählen insbesondere Sozialleistungen in Gestalt gemeinnütziger Arbeit in Hilfsorganisationen, Schulen und Vereinen.

„Während die von den Gerichten vor allem wegen Diebstahls, Körperverletzungen und Einbrüchen verhängten Arreststrafen seit 2013 kontinuierlich zurückgehen, ist der Anteil der Ungehorsamkeitsarreste auf 77 Prozent im vergangen Jahr gestiegen“, schreibt die LVZ. Mehr als 80 Prozent der Verurteilten seien junge Männer. Diese Entwicklung habe sich auch 2016 fortgesetzt.

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Allerdings nähren die Daten und Aussagen der Behörden aus Sachsen auch erhebliche Zweifel an der Interpretationsfähigkeit der Kriminalstatistik.

Bezeichnend dafür ist der Aufruf „Entkriminalsiert die Armen“, den eine Veröffentlichung der Strafverteidigerorganisationen in den Vordergrund rückt. Darin werden die Bezüge zur sozialen Lage der Aufsässigen am Beispiel des Massendelikts „Schwarzfahren“ verdeutlicht. Diese auch „Leistungserschleichung“ genannte Tat führt in der Regel zum Strafbefehl und endet oft als Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVB) hatten sich die Fallzahlen in ungeheure Höhe hochgeschaukelt von 48 im Jahr 2013 auf 33.723 im Folgejahr. In dem Beitrag heißt es dazu: „Diese Meldung wirft nicht nur ein Schlaglicht darauf, wie verlässlich statistische Daten über die reale Kriminalitätsentwicklung sind, wenn allein der Wechsel des für die Fahrscheinkontrollen zuständigen Subunternehmers zu einer Versiebzigfachung (!) der Strafanzeigen führt; sie sagt einiges aus über den traurigen Zustand strafrechtlicher Kontrolle bei Bagatelldelikten, die in aller Regel Arme trifft.“ In steter Regelmäßigkeit gebe es Geldstrafen, die für die Betroffenen unbezahlbar sind und zum Knastaufenthalt führen.  ++ (ju/mgn/08.12.16 – 335)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 08.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Bei uns kriegen die Bereicherer die Fahrkarten vom Amt bezahlt. Wir doofen Deutschen dürfen selber zahlen.