1. Nachtragsmeldung
LANDSHUT. Nachdem ein 30-jähriger Deutsch-Afghane am Montagnachmittag (20.10.2025) mit einem Messer zwei Polizeibeamte attackierte, wurde nach derzeitigem Stand durch einen der Beamten ein Schuss in Richtung des Mannes abgegeben.
Einsatzanlass war eine Mitteilung der Mutter des Mannes, wonach sich ihr Sohn in einer psychischen Ausnahmesituation befinden und äußerst aggressiv sein soll. Zudem würde er sich unberechtigt in ihrer Wohnung aufhalten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte forderten diese den Mann zum Verlassen der Örtlichkeit auf. Er griff die Beamten nach bisherigem Stand der Ermittlungen sodann mit einem Messer an. Aufgrund dessen kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Da sich der 30-Jährige in die Wohnung zurückzog, wurde die Wohnung zunächst umstellt und weitere Kräfte herangezogen. Schließlich konnte er gegen 14.30 Uhr festgenommen werden.
Zwei Polizeibeamte wurden durch den Angriff mit dem Messer verletzt, eine weitere Beamtin wurde im Verlauf des Einsatzes ebenfalls verletzt. Alle drei Polizeibeamten werden derzeit in Krankenhäusern behandelt. Der 30-jährige Mann wurde durch die Schussabgabe im Bereich des Oberkörpers schwer verletzt und befindet sich ebenfalls in einem Klinikum zur medizinischen Behandlung.
Die eingesetzten Beamten sowie die Angehörigen des 30-Jährigen werden derzeit von speziell geschulten Polizeibeamten betreut.
Die Ermittlungen zum Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil der Polizeibeamten wurden von der Staatsanwaltschaft Landshut und der Kriminalpolizeiinspektion Landshut übernommen.
Die Untersuchungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs hat – wie in solchen Fällen üblich – das Bayerische Landeskriminalamt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Landshut übernommen.
Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, KHK Tomaschko, Tel. 09421/868-1014 oder 0162/2698654
Veröffentlicht: 20.10.2025, 18.42 Uhr
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.10.2025
Sie finden staseve auf Telegram unter
https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve
Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald
Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte
Wo ist die Pointe nach diesem Märchen? Es war ein Afghane! Deutsche dürfen kein Messer besitzen!
Schuss in Richtung dieses Mannes abgegeben-nicht schlecht umschrieben. Da festgestellt wurde das die neuen Pistolen der Wortmordmarke um die Ecke schießen, doch ein toller Treffer!
###gegen 14.30 Uhr festgenommen werden.### 14:3o Uhr Quersumme -8- das heißt-so genau haben DIE es mit der Zeit nicht.
Stimmt!
Wenn der nach der Zeit in seinem Herkunftsland lebt, was es irgendwann an Vormittag!
Vor Gericht ein Formfehler der Wortmarke! DER wird frei gesprochen!
Können die Polizisten nicht richtig schiessen?= Wie kann die Ratte 3 Polizisten verletzen ?
Ob die im Kotztüten-Blaulichtmiljö nicht richtig schießen können, können Sie ja mal testen, indem Sie sich mit denen anlegen, bis das kommt: „Stören sie nicht die Amtshandlung.“ Dann bloß nicht in Deckung gehen ….
Hätten die da schießen „können“, würden die den Mann im Neptunbrunnen sicher erst ins Bein geschossen haben – nach einem Warnschuß.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mann-am-neptunbrunnen-erschossen-fragen-ueber-fragen-li.58926
https://www.berliner-kurier.de/archiv/todesschuss-schockt-die-welt-tragoedie-neptunbrunnen-rotes-rathaus-berlin-messermann-manuel-f-tot-li.1468411
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-000-faelle-pro-jahr-neue-studie-zur-polizeigewalt-in-deutschland-offenbart-erschreckende-schattenziffer_id_10968505.html
https://www.nwzonline.de/blaulicht/toedlicher-schuss-ohne-juristische-folgen_a_23,0,195735841.html
Dr. Walter Mauch bei bewußt.tv 2013
https://www.youtube.com/watch?v=hstgJdItirk
Das ist nicht die BRD, von der jemand rumerzählte, sie wäre so klasse
Und Deutschland ist das auch nicht.
Die Bayern sind bekannt dafür, ihren Besatzern zu huldigen.
bleibt das Geburtsrecht der deutschen Staaten bestehen. Denn es gab weder eine Staatsangehörigkeit des Staatenbundes Deutsches Reich, ausser die der Kolonien, die Unmittelbare, noch später (1918), eine von ‚Weimar‘ – der Verwaltung.
Vor den Alliierten waren es die Natzies. Auch Napoleon sind die nachgelaufen.LOL.
Deutscher ist, wer nachgewiesen hat, vor 1933 (spätestens) geboren zu sein, oder deutsche Vorfahren nachweisen KANN – unwiderlegbar vor 1913.
Auch wenn die deutschen Staaten seit 1914 verwaltet werden
Auch Hitler hat keine Staatsangehörigkeit vergeben. Der hat, 1934, die Reichsbürger der unmittelbaren Staatsangehörigkeit ausgesetzt. Frage, wo waren die deutschen Kolonien nach 1918? WEGgenommen von der Entente. Da war noch der ‚hol´ mir eine Flasche Bier‘ Kanzler/ Oberverwalter. Der hat die Unmittelbare der Nahtzies, durch die Änderung (durfte der das?) desRuStaG in StaG. Somit war die ‚Unmittelbare‘ auch futsch, und wir rutschten in die Staatenlosigkeit. UNO: Wer staatenlos ist, bekommt einen Personalausweis.
Wenn die Bayern den als Nahtzie/ staatenlos, mit Personalausweis (DEUTSCH) bezeichnet hätten, wäre das ehrlicher, wie den als Windhund (Deutsch Afghanen) zu bezeichnen. AFGHANE wäre noch die Wahrheit gewesen. Gruß Karl
In der Politik passiert nichts was nicht passieren soll! !918 wurden unsere Kolonien vom Engländer gepfändet um nicht zu sagen gestohlen!
Ein Spion von mir war in Namibia, die sind dort sauber! Grau raus-weiß rein!