Niederbayern: Deutsch-Afghane attackiert Polizeibeamte – Einsatz der Schusswaffe

Polizei Landshut

1. Nachtragsmeldung

LANDSHUT. Nachdem ein 30-jähriger Deutsch-Afghane am Montagnachmittag (20.10.2025) mit einem Messer zwei Polizeibeamte attackierte, wurde nach derzeitigem Stand durch einen der Beamten ein Schuss in Richtung des Mannes abgegeben.

Einsatzanlass war eine Mitteilung der Mutter des Mannes, wonach sich ihr Sohn in einer psychischen Ausnahmesituation befinden und äußerst aggressiv sein soll. Zudem würde er sich unberechtigt in ihrer Wohnung aufhalten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte forderten diese den Mann zum Verlassen der Örtlichkeit auf. Er griff die Beamten nach bisherigem Stand der Ermittlungen sodann mit einem Messer an. Aufgrund dessen kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.

Da sich der 30-Jährige in die Wohnung zurückzog, wurde die Wohnung zunächst umstellt und weitere Kräfte herangezogen. Schließlich konnte er gegen 14.30 Uhr festgenommen werden.

Zwei Polizeibeamte wurden durch den Angriff mit dem Messer verletzt, eine weitere Beamtin wurde im Verlauf des Einsatzes ebenfalls verletzt. Alle drei Polizeibeamten werden derzeit in Krankenhäusern behandelt. Der 30-jährige Mann wurde durch die Schussabgabe im Bereich des Oberkörpers schwer verletzt und befindet sich ebenfalls in einem Klinikum zur medizinischen Behandlung.

Die eingesetzten Beamten sowie die Angehörigen des 30-Jährigen werden derzeit von speziell geschulten Polizeibeamten betreut.

Die Ermittlungen zum Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil der Polizeibeamten wurden von der Staatsanwaltschaft Landshut und der Kriminalpolizeiinspektion Landshut übernommen.

Die Untersuchungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs hat – wie in solchen Fällen üblich – das Bayerische Landeskriminalamt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Landshut übernommen.


Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, KHK Tomaschko, Tel. 09421/868-1014 oder 0162/2698654
Veröffentlicht: 20.10.2025, 18.42 Uhr

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.10.2025

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