Hamburg – Immanuelkirche auf der Veddel: Einbrecher dringen in Immanuelkirche ein – War es ein Anschlag?

Unbekannte sind in der Nacht auf Sonntag in die Immanuelkirche auf der Veddel eingebrochen und haben dort möglicherweise auch Feuer gelegt. Der Brand ging allerdings von alleine aus. Die Kirche sei knapp einer Katastrophe entgangen, sagte Diakonin Uschi Hoffmann NDR 90,3. Zum Glück gebe es nur einen Rußschaden. Die Einbrecher durchstöberten Räume in der Kirche, stahlen aber offenbar nichts.

Quelle: NDR vom 25.12.2016 (Überschrift ergänzt Redaktion staseve)

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Das ist furchtbar gerade zu Weihnachten, aber wer soll alle Kirchen im besetzten Deutschland bewachen?

Frohe Weihnachten!

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!