Der Landtagsabgeordnete Martin Bäumer (CDU) gibt in Sachen Chemtrails nicht auf. Im Dezember stellte er eine dritte Anfrage zu dem Thema an die Landesregierung. Zum Beispiel, warum in Bayern bei der Luftüberprüfung Aluminium- und Barium-Werte gemessen werden, in Niedersachsen jedoch nicht. Die sogenannten Chemtrails werden immer wieder von Verschwörungstheoretikern diskutiert. Ihrer Theorie nach handelt es sich bei den Kondensstreifen von Flugzeugen am Himmel um Chemikalienwolken, mit denen die Umwelt beeinflusst werden soll. Ein Vorkommen der Stoffe Aluminium und Barium gilt demnach als Beleg für die Existenz von Chemtrails.
Fallen die Messwerte als Nebenprodukte an?
Niedersachsen hatte sich bei Bäumers letzter Anfrage darauf berufen, dass die Messung der Aluminium- und Barium-Konzentration rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Außerdem unterlasse man die Überprüfung aus Kostengründen. In Bayern hingegen werden die Werte angegeben. Wie ein Sprecher des bayrischen Landesamts für Umwelt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) sagte, seien sie quasi Nebenprodukte der Überprüfung. Eine Beeinflussung der Umwelt über sogenannte Chemtrails würde dadurch aber nicht bestätigt, so der Sprecher. Dass die nachgewiesenen Mengen der Metalle steigen, habe mit besseren Messtechniken zu tun, die genauere Auswertungen erlauben. Ob die Aluminium- und Barium-Werte auch in Niedersachsen erhoben werden, ist Teil von Bäumers Anfrage.
Seit 2015 Anfragen über Chemtrails
Außerdem will Bäumer wissen, welche gesundheitlichen Folgen erhöhte Werte der Metalle für den Menschen haben. Seit September 2015 hatte Bäumer wiederholt Nachfragen gestellt und zum Beispiel von der Landesregierung wissen wollen, ob es Chemtrails gibt und ob ihr „erhöhte Barium- und Aluminiumwerte im Blut von Patienten bekannt“ seien. Mit seinen Anfragen hatte Bäumer für Spott gesorgt. Die SPD-Fraktion im Landtag hatte ihm nahegelegt, sein Amt als umweltpolitischer Sprecher wegen „absoluter Ahnungslosigkeit“ niederzulegen.
Quelle: NDR vom 23.12.2016
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Martin Bäumer aus GM-Hütte ist mir schon länger als kluger Christdemokrat bekannt, aber welche Antwort erwartet er von der Landesregierung Niedersachsen?
Frohe Weihnachten!
Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:
„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.
Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.
In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“
Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?
In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!
Wenn du die Alliierte Kommandantur in Berlin-Dahlem findest, kannst du ihr ja gerne schreiben. (Der Präsident der Freien Universität Berlin kann mit solchen Zuschriften vermutlich weniger anfangen.)
Einen Artikel 159 GG gab es letzte Woche noch nicht. Und das BGB gilt nicht für die Rechtsprechung. Versuchs mal mit der VwGO.
@Kairo Es ist äußerst schwierig sich hier gegen dieses System zu wehren. Mit BRD-Papieren ist fast nicht`s machbar. Da hat man ja einen Vertrag unterschrieben, wenn auch unwissend. Dieses ist als Kriegslist aber erlaubt. Wenn dieser Ausweis abgelaufen ist, wird es interessant. Da müssen die dich hier nach „Deutschem Recht“ behandeln.
Vorsicht bei dem über Dir ! Der weiß ganz genau wie und wo der Hase lang läuft.