Skandal in Bremen: Türkische Totschläger wurden in anderem Fall nach Axt-Attacke nicht in Haft genommen

Tod des Odai K. in der Silvesternacht

Justiz ist in Bedrängnis

Jürgen Theiner 26.01.2017 

Auf dem Osterholzer Friedhof hat der syrische Flüchtlingsjunge Odai K. seine letzte Ruhe gefunden. (Christina Kuhaupt)

Der Fall des 15-jährigen Syrers Odai K., der in der Silvesternacht in Bremen-Lüssum zu Tode geprügelt wurde, wirft neue Fragen auf. Zumindest ein Teil der Tatverdächtigen war möglicherweise vor zweieinhalb Jahren in eine andere schwere Straftat verwickelt, die bisher von der Justiz nicht geahndet wurde.

Im August 2014 war ein Islamist in der Neustadt bei einem Überfall mit einer Axt schwer verletzt worden, mutmaßlich von einer Gruppe kurdischer Jesiden. Aus ihren Reihen sollen auch die mutmaßlichen Lüssumer Totschläger stammen. Anders gesagt: Wären die Täter zwischenzeitlich von der Justiz überführt und zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden, dann hätte es in der Silvesternacht womöglich keinen Toten gegeben.

„Axt-Attacke“ gerichtlich nicht bewältigt

Der Sachverhalt wurde am Donnerstagvormittag durch eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Jan Timke (Bürger in Wut) in der Bürgerschaft öffentlich. Er erkundigte sich nach dem Verfahrensstand bei der „Axt-Attacke“. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass diese Tat bisher gerichtlich nicht bewältigt ist.

Die polizeiliche Ermittlungsakte zu dem Überfall in der Neustadt liegt seit Herbst 2015 bei der Staatsanwaltschaft. Nach der Gewalttat waren die Wohnungen der mutmaßlichen Täter in Lüssum durchsucht worden. Die Axt wurde damals von den Beamten nicht gefunden.

Bei möglichem anderen Tatwerkzeug „haben die hierzu abge­schlossenen kriminaltechnischen Untersuchungen keine Zuordnung zu der Tat bele­gen können. Deshalb ist ein entsprechender hinreichender Tatverdacht gegen die Be­schuldigten zurzeit nicht zu belegen“, heißt es in der Antwort des Senats.

Noch keine Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchungen

Bei der Durchsuchung im August 2014 nahm die Polizei noch weitere Gegenstände mit, darunter einige nach dem Waffenrecht verbotene Objekte. Auch in diesen Fällen wurden kriminaltechnische Untersuchungen angestellt, doch auf die Ergebnisse wartet man bei der Staatsanwaltschaft seit zweieinhalb Jahren. „Daher konnte das Verfahren noch nicht abgeschlossen werden“, heißt es in der Senatsantwort.

In dem Papier findet sich aber auch ein Satz, der einen verhängnisvollen Zusammenhang zwischen dem August 2014 und der Todesnacht Odai K.‘s herstellt: „Gegen zwei der in dem vorgenannten Verfahren Beschuldigten sind wegen des Sach­verhalts in der Silvesternacht zum Nachteil eines 15-jährigen Syrers Haftbefehle des Amtsgerichts Bremen vom 11. Januar 2017 erlassen worden.“

Die Axt-Attentäter aus 2014 waren also aus Sicht der Behörden zumindest teilweise identisch mit den Lüssumer Totschlägern aus der Silvesternacht. Sie liefen aber noch frei herum. Wäre Odais Tod also zu verhindern gewesen?

Verfahren wird vermutlich eingestellt

Für die Staatsanwaltschaft ist das Spekulation. Nach Einschätzung von Behördensprecher Frank Passade wird das Verfahren gegen die Beschuldigten aus dem August 2014 vermutlich eingestellt werden müssen. Zu der Gewalttat in der Neustadt lägen widersprüchliche Zeugenaussagen vor. „Das Verfahren strotzt von Zeugen, die irgendetwas gesehen haben wollen. Aber das fügt sich alles nicht schlüssig ineinander“, so Passade.

Auch die Vernehmung des damaligen Opfers habe die Ermittler nicht entscheidend weitergebracht. Es gebe zu wenig gerichtsverwertbare Fakten, die einen Schuldspruch gegen die mutmaßlichen Täter erwarten lassen.

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Diese Darstellung der Staatsanwaltschaft steht allerdings in auffälligem Kontrast zu Aussagen, die der Vorsitzende des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) am Breitenweg im Mai 2015 in einem Zeitungsinterview gemacht hatte. „Wir haben der Polizei das Kennzeichen des beteiligten Autos gegeben und die Namen der Täter“, sagte Omar Habibzada damals. Das Opfer des Axt-Überfalls sei bei der Polizei gewesen, „um anhand von Fotos die Täter zu identifizieren“.

Widersprüche müssen aufgeklärt werden

Für den Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke sind das Widersprüche, die aufgeklärt werden müssen. Er will das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Innendeputation setzen. Wenn die Darstellung des IKZ-Vorsitzenden zutreffe, dann verstehe er nicht, warum für die Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht vorliegt, so Timke.

Innensenator Ulrich Mäurer ging am Dienstag in der Bürgerschaft am Rande einer sicherheitspolitischen Debatte auf den Lüssumer Fall ein. Er kündigte an, dass die in Untersuchungshaft sitzenden mutmaßlichen Lüssumer Täter nach ihrer Haftentlassung abgeschoben werden sollen. Sie sind türkische Staatsbürger. Wegen der Abschiebung habe die Innenbehörde bereits Kontakt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgenommen.

Quelle: Weser Kurier vom 26.01.2017 (Überschrift geändert Redaktion staseve)

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Hoffentlich bekommt die ganze Kuscheljustiz mal ihre gerechete Strafe fürs nichthandeln bei solchen Fällen.

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