AUGSBURG – Angeklagter „Reichsbürger“ fliegt aus dem Gerichtssaal

Ein Anhänger der Reichsbürger steht in Augsburg wegen versuchter Erpressung vor Gericht und versucht, die Justiz aus der Fassung zu bringen. Sein Abgang wird wohl Folgen haben.

Von Klaus Utzni

Ein so genannter Reichsbürger versuchte in einem Prozess, das Gericht aus der Fassung zu bringen. Dann flog er selbst aus dem Gerichtssaal.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

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Ausgefuchste Strafverteidiger können die Justiz ganz schön in die Bredouille bringen, wenn sie klug auf der Klaviatur der Strafprozessordnung spielen. Juristische Laien hingegen fallen beim Versuch, Sand ins Getriebe der Rechtssprechung zu streuen, meist auf den Bauch. Angeklagte, die der so genannten Reichsbürgerbewegung nahestehen, also jener Spezies, die den deutschen Staat ablehnt, gehören oft zur letzten Kategorie – wie ein Prozess bewies, bei dem ein 44-Jähriger die Justiz vorführen wollte.

Der Vorwurf: Versuchte Erpressung

Staatsanwalt Markus Eberhard warf ihm vor Strafrichterin Ulrike Ebel-Scheufele versuchte Erpressung vor. Wie in etlichen Verfahren gegen Anhänger der Reichsbürgerbewegung ging es auch in diesem Fall um „Schadensersatzforderungen“ gegen eine Gerichtsvollzieherin, die bei dem Angeklagten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ausstehende Rundfunkgebühren hatte eintreiben wollen.

Der 44-Jährige hatte in einem Schreiben angekündigt, er werde bei jeder Maßnahme der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung Schadensersatz zwischen 5000 und 20.000 Euro einfordern. Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über eine Geldstrafe von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) hatte der 44-Jährige Einspruch eingelegt. Zunächst beantragte er, einen von mehreren offenkundigen Unterstützern, die erschienen waren, als Protokollanten zuzulassen, der sich mit Schreibutensilien neben ihn setzen wollte – was das Gericht freilich ablehnte. Begründung: Die Strafprozessordnung sehe das nicht vor.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Reichsbürger in Augsburg vor Gericht stehen.

„Schlimmer als bei den Nazis“ – Abgang wird wohl Folgen haben

Dann begann der Angeklagte, der ohne Anwalt gekommen war, „grundsätzliche Fragen“ zu stellen. „Sind sie Richter gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes?“ wollte er beispielsweise wissen, stellte dann einen Befangenheitsantrag und ging auf die mehrmalige Aufforderung der Richterin, sich zu den Vorwürfen zu äußern, nicht ein.

Worauf das Gericht schließlich anordnete, den Angeklagten wegen Störung der Ordnung aus dem Sitzungssaal zu entfernen – was auch geschah. Kommentar des 44-Jährigen dazu: „Das ist schlimmer als bei den Nazis.“ Und: „Roland Freisler (berüchtigter Richter am Nazi-Volksgerichtshof, die Red.) hätte seine helle Freude daran.“ Ein Abgang, der wohl ein weiteres Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Der Prozess ohne den Angeklagten war dann schnell beendet. Richterin Ebel-Scheufele verhängte wegen versuchter Erpressung eine Geldstrafe von 2000 Euro – zehn Tagessätze mehr als im Strafbefehl ausgewiesen war. Der pseudo-juristische Auftritt des 44-Jährigen hat sich also nicht gelohnt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Augsburger Allgemeine vom 15.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Recht haben und bekommen waren schon 1944 2 verschiedene Schuhe. Sprechen wir darüber:

https://www.facebook.com/groups/MeinePolitik/ beschäftigt sich mit dem Thema, aber es geht nicht nur um Tiere, denn sehgeschädigte und nichtsehende Menschen sind darauf angewiesen. Blindenführhunde nenne ich lieber Leithunde, denn auch Behinderte bestimmen immer noch selbst, wohin sie gehen wollen. Oder wer ist warum anderer Meinung?

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