Gesetz in Kraft – Medizinisches Cannabis auf Rezept

Ab sofort können schwerkranke Patienten in Deutschland Cannabis auf Rezept erhalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Hanf-Pflanzen

DPA

Hanf-Pflanzen

Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten für die Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bevor ein Patient Cannabis-Arzneimittel auf Rezept bekommt, müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall, es schon vorher mit Cannabis zu versuchen. Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert.

Cannabis wird unter anderem gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind chronische Schmerzen, ein Glaukom, ADHS und das Tourettesyndrom. Der medizinische Nutzen ist allerdings nur selten mit großen Studien belegt. 2015 hatte ein internationales Forscherteam 28 Datenbanken auf der Suche nach Studien durchgeforstet, die sich mit der Wirkung von Cannabis als Medikament auseinandergesetzt hatten.

 

Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben verboten. Das Produkt sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seine Ablehnung.

hei/dpa

Quelle: Spiegel-online vom 01.03.2017

mensch-person-vorderseite-1

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Gesundheit, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Fakten mit Rechtsgrundlage:

Die Gesetze in der BRD und DDR sind aufgehoben! Der internationale Gerichtshof hat festgestellt (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006), dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels BMJBBG als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man der gesamten BRD die Befugnis und den staatlichen Auftrag entzogen.

Die Geltungsbereiche wurden gestrichen. Ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es ist wahr, dass die entscheidenden BRD-Gesetze wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und Zivilprozessordnung (ZPO) keine gültigen Staatsgesetze sind, über keinen Geltungsbereich verfügen!

Es ist eine Offenkundigkeit, dass Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind (GVG § 15) und über keinen Geltungsbereich verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, dass Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter sind: Sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten und ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Seit Streichung des Geltungsbereiches in den Gesetzen steht über den Gesetzen als Überschrift:

“Bundesrepublik Deutschland”. Die Überschrift BRD über einem Gesetz begründet keinen gültigen Geltungsbereich im Gesetz. Bundesrecht ist Privatrecht/Firmenrecht des Bundes/BRD GmbH, aber kein gültiges oder staatliches Recht. Der Geltungsbereich eines staatlichen Gesetzes muß im Gesetzestext als Artikel oder § aufgeführt sein. Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614. Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 § 1 Aufhebung von Besatzungsrecht (1):

Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103). Es wurden aufgehoben:

1. Das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl.III 104-4).

Dieser Sachverhalt wird von manchen Juristen, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

trackback

[…] „Gesetz in Kraft   Medizinisches Cannabis auf Rezept“ http://staseve.eu/?p=28692 […]