Berlin, 20. März 2017 (ADN). Die Berliner Christlich-Demokratische Union (CDU) zelebriert ihre zerrüttete innerparteiliche Demokratie auf beeindruckende Weise. Wie „Der Tagesspiegel“, eine der drei Regionalzeitungen der bundesdeutschen Hauptstadt, am Montag in einem ganzseitigen Beitrag ausmalt, regieren in dieser Regierungspertei purer Egoismus, unbegrenzter Karrieregeist und ungeschminkte Raffgier nach Macht. Im Kampf um die Direktkandidatur zur Bundestagswahl liefern sich Thomas Heilmann und Karl-Georg Wellmann eine beschämende Schlacht um die einträgliche Position im angeblichen demokratischen System. Der Bericht zeigt die Würdelosigkeit dieser Auseinandersetzungen, die das repräsentative Demokratieverständnis als weitgehend verfault deklariert.
„Der Tagesspiegel“ öffnet die Sicht auf die tiefen Klüfte in einem CDU-Wahlkreis im Westteil Berlins. „In Steglitz-Zehlendorf waren Umfragebögen gefälscht worden, auf denen die Miglieder für oder gegen die Einführung des Mitgliederprinzips stimmen konnten. Mit dem Ergebnis dieses Stimmungsbilds hätte die Satzung zwar nicht geändert werden können. Politisch ist die Fälschung aber relevant, weil der Kreisverband das weitere Vorgehen vom Ausgang der Befragung abhängig machen wollte.“ Die Fälschung sei vom Kreisgeschäftsführer entdeckt worden, als er beim Vergleich von Fragebögen Farbabweichungen erkannte. Bis einen gefälschten Bogen waren auf allen anderen gefälschten keine Fingerabdrücke festzustellen. Die beiden Rivalen werfen sich gegenseitig vor, hinter dem Betrug zu stecken. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft eingeschritten, um die Angelegenheit zwischen dem derzeitigen Bundestagsabgeordneten Wellmann und dem – pikanterweise – Ex-Justiz-Senator Heilmann aufzuklären. ++ (de/mgn/20.03.17 – 055)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.76) vom 20.03.2017
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Wo bitte ist in dieser Partei Demokratie?
Die sind doch alle nur darauf aus gut bezahlten Posten/Rente zu kriegen. Alles andere interessiert doch unsere Polithansel nicht.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III)
Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.
Artikel 20: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.
Artikel 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
Artikel 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.
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