Sexuelle Belästigung im benachbarten Bregenz – 20-Jährige Frau wird von Unbekanntem belästigt

Eine 20-jährige Frau ging am 19.03.2017 um 19.50 Uhr in Bregenz auf dem Äschenweg (Radweg) in Richtung Brachsenweg. Höhe Brachsenweg wurde die Frau von einem jungen Mann, der ihr zuvor gefolgt war, von hinten umklammert.

Anschließend griff der Mann der Frau in den Schritt. Als sich die 20-Jährige wehrte, ließ der Mann von ihr ab und flüchtete. Täterbeschreibung: Mann, 17-20 Jahre alt, dünne Statur, trug dunkelgraue Jeans, olivgrüne Jacke und schwarze Kapuze. Sprache unbekannt. Die Polizei Bregenz ersucht um Hinweise aus der Bevölkerung
Polizeiinspektion Bregenz, Tel. +43 (0) 59 133 8120

Quelle: allgaeuhit.de vom 20.03.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Karl fran Tyskland
7 Jahre zuvor

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III)
Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 20: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Artikel 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

https://www.facebook.com/groups/Salafisten kann fast alle Probleme der Welt beseitigen, wenn auch du mitmachst.

trackback

[…] die Leute einzuschüchtern und zu verfolgen, sollte man lieber die schwerstkriminellen, illegalen Invasoren einfangen und mit dem Viehtransporter an die österreichische Grenze zurück karren und hinüber […]