Terrorakt in London – Schüsse vor britischem Parlament – Polizei spricht von Terror

Vor dem Parlamentsgebäude in der britischen Hauptstadt London sind Schüsse gefallen. Medien berichten von mehreren Verletzten. Die Polizei stuft das Geschehen als Terrorakt ein.

Getty Images

In der Nähe des Londoner Parlaments sind Schüsse gefallen. Mehrere Menschen sollen nach britischen Medienberichten verletzt worden sein. Die Nachrichtenagenturen AFP und Reuters berichten, ein Angreifer habe einen Polizisten niedergestochen und sei daraufhin von der Polizei erschossen worden.

Die britische Polizei geht bei dem Angriff vor dem Parlament vorerst von einem terroristischen Vorfall aus. Dies gelte, solange keine anderen Erkenntnisse vorlägen.

Neben dem Vorfall am Parlamentsgebäude berichten die Medien zudem von einem Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug auf der nahegelegenen Westminster Bridge Personen verletzt haben soll. Insgesamt sollen bei beiden mutmaßlichen Terroranschlägen mindestens sieben Personen verletzt worden sein.

Angriff beim Parlament: Großeinsatz im Zentrum von London

Ein Sprecher des Unterhauses sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Abgeordneten seien angewiesen worden, das Parlamentsgebäude nicht zu verlassen. Das Gelände wurde abgeriegelt.

Nach Angaben eines Regierungssprechers befindet sich die britische Premierministerin Theresa May in Sicherheit. Laut Parlamentspräsident David Liddington gebe es „Berichte über weitere gewaltsame Vorfälle in der Umgebung“.

Die Polizei berichtet auf Twitter, sie sei wegen einer Schießerei vor Ort.

We were called at approx 2:40pm to reports of an incident at Bridge. Being treated as a firearms incident – police on scene

mho/dpa/Reuters/AFP/AP

Quelle: Spiegel-online vom 22.03.2017

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Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Der Täter heißt Winston, ist Gschäftsreisender aus Chicago, hat einen Meter fünfundsechzig Kragnweitn
und koan verfaulten Zahn im Maul.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Und was sagt der muslimische Bürgermeister von London dazu?
Sicherlich wieder ein bedauerlicher Einzelfall.