Justiz: Strafe vergessen – Mann muss nach über 20 Jahren wieder in Haft

Ein Mann schaut aus einer Zelle der Strafanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel.  (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)
Nachdem der Mann einen Großteil seiner Strafe verbüßt hatte, wurde er in sein Heimatland Türkei abgeschoben. (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)

Ein Mann ist nach mehr als 20 Jahren wieder inhaftiert worden, weil er offenbar seine noch nicht verbüßte Strafe vergessen hatte.

Die Bundespolizei nahm den 61-Jährigen bei der Kontrolle eines Reisebusses in Lindau am Bodensee fest. Die Beamten bemerkten, dass er 1995 wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden war. Nachdem er mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt hatte, wurde er in sein Heimatland Türkei abgeschoben. Dabei sei er darüber belehrt worden, teilte die Bundespolizei mit, dass die restlichen rund 700 Tage Freiheitsstrafe bei einer erneuten Einreise nach Deutschland fällig werden würden. Offenbar habe der Mann, der mittlerweile in Italien lebe, diese Auflage über die Jahre vergessen, hieß es.

Quelle: Deutschlandfunk vom 04.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Die nachfolgenden Darstellungen gehen davon aus, daß unser BRD-Verfahrensrecht für die Zivilprozessordnung – ZPO – und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und Artikel 101, noch existent wäre, was jedoch offenkundig nicht der Fall ist: Insbesondere aufgrund der unzähligen Verstöße gegen das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG. Auch wird hier die Situation vor der Novellierung des § 317 ZPO beschrieben, was wohl die meisten Justizopfer anbelangt, da sie wohl in aller Regel keine Urteilsausfertigungen beantragt haben.

Auf die Novelle des § 317 ZPO wird gesondert eingegangen. Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, dein “Urteil” einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen. Bitte beantworte folgende Fragen:
· Hattest du einen Gerichtsprozess?
· Hast du den Prozess verloren?
· Hat dir der Prozess gesundheitlich zugesetzt?
· Bist du durch den Prozess/e krank geworden?
· Hat dir der Prozess finanziell zugesetzt?
· Hat der Prozess dich finanziell ruiniert?

Dann solltest du feststellen, ob du ein Urteil oder ein Scheinurteil oder nur eine Ausfertigung erhalten hast und dir auch nachfolgende Fragen stellen:
· Wurde dir als Prozesspartei ein Urteil zugestellt?
· Bist du da ganz sicher?

Dann suche bitte erst einmal nach den Unterschriften der Richter im Urteil selbst. Keine Unterschriften gefunden? Dann hast du kein Urteil in den Händen, sondern ein sogenanntes Scheinurteil! Wem ist Unrecht widerfahren? Das geht hierzulande schnell, da wir uns erwiesen in einem noch immer besetzten Kriegsgebiet befinden, in welchem zusätzlich auch noch Nachfolgenazis die eigenen Landsleute ausplündern. Die nennen sich Polizisten, Gerichtsvollzieher, Staatsdiener oder Beamte! Erwiesen ist Deutschland kein Staat, kann gar kein Staat sein, da kein Element der Drei-Elemente-Lehre erfüllt ist, welche völkerrechtlich vorschreiben, was ein Gebiet benötigt, um ein Staat zu sein:

Staatsvolk, Staatsterritorium, eigene Staatsgewalt: Nichts davon ist hierzulande vorhanden. Wo kein Staat, da keine Staatsdiener. Beamte gibt es ebenfalls nicht, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist. Da sich alle sogenannte Beamte auf erloschene Gesetze berufen (STPO, ZPO, OWIG usw.), im Gegensatz dazu aber gültige Gesetze (HLKO, Genfer Konventionen, UN-Resolutionen usw.) ignorieren, sollte jeder und jede per Einschreiben diese Scheinbeamten anzeigen! Man sende den Beschuldigten eine Durchschrift, damit diese wissen, dass etwas gegen sie in die Wege geleitet wurde und aktenkundig wird.

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ist meine beste Gruppe im Facebook, herzlich willkommen!