Regensburger Korruptionsaffäre: Regierung sieht jetzt „gravierende Verstöße“

Bei der Regensburger Korruptionsaffäre und einem umstrittenen Grundstücksgeschäft hat die Regierung der Oberpfalz ihre ursprüngliche Haltung korrigiert: Die Behörde sieht in einem Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 einen „gravierenden Verstoß“.

Von: Uli Scherr

Stand: 24.04.2017

Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne Regensburg | Bild: picture-alliance/dpa/Armin Weigel

Bei dem Stadtratsbeschluss ging es um den Verkauf mehrerer Wohnbaugebiete auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne. Dabei sieht die Regierung der Oberpfalz als Rechtsaufsichtsaufsichtsbehörde für die Stadt Regensburg jetzt einen „gravierenden Verstoß“ gegen das Wettbewerbsrecht. Das geht aus einer Mitteilung der Regierung hervor.

CSU hatte Beschwerde eingereicht

Die CSU-Fraktion im Regensburger Stadtrat hatte bereits 2014 eine Rechtsaufsichtsbeschwerde wegen des Grundstücksgeschäftes angestrengt. Damals hatte die Regierung den Verkaufszuschlag noch nicht beanstandet.

Die Regierung begründet die Korrektur ihrer Haltung mit neuen Erkenntnissen. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der damalige SPD-Stadtratsfraktionschef Norbert Hartl dem Bauträger-Unternehmer und späteren Käufer Volker Tretzel vorab über Details der Ausschreibung informiert haben soll.

Beschluss nicht mehr rückgängig

Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne Regensburg | Bild: picture-alliance/dpa/Armin Weigel

Die Bauarbeiten am Nibelungenareal laufen bereits.

Rückgängig machen ließe sich das Grundstückegeschäft trotz der jetzt offensichtlichen Rechtsverstöße aber nicht mehr. Auf dem Areal werde schließlich schon gebaut, heißt es in dem Schreiben der Regierung weiter.

Auch Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, die den suspendierten OB Joachim Wolbergs (beide SPD) vertritt, beschwichtigt. Sie will am Mittwoch das Stadtratsplenum umfassend über den Inhalt des Schreibens der Regierung der Oberpfalz informieren.  Zugleich erklärte sie, sie wolle „alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits in dem besagten Baugebiet Wohnungen gekauft haben oder Wohnungen kaufen wollen, darauf hinweisen, dass sie sich keine Sorgen machen müssen. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich eine Rückabwicklung der Verträge mit dem Bauträger ausgeschlossen.“Joachim Wolbergs | Bild: dpa/pa/Armin Weigel

 OB Joachim Wolbergs, SPD

Quelle: Bayerischer Rundfunk vom 24.04.2017

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