„Streit zwischen Ankara und Berlin birgt Sprengkraft für die Nato“

Kampfjet F-16 auf dem Militärflugplatz Incirlik in der Türkei (Archivbild) CC BY 2.0 / USAFE AFAFRICA / Senior Airman Krystal Ardrey

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Ein Abzug der deutschen Soldaten vom Stützpunkt Incirlik ist in Folge des türkisch-deutschen Streits um den Zugang für Politiker zu den Bundeswehr-Soldaten durchaus möglich, meint Ex-Offizier Jürgen Rose. Im Sputnik-Interview äußert er seine Zweifel am Nutzen des Tornado-Einsatzes über Syrien und äußert Kritik an der Nato-Haltung gegenüber Ankara.

Die Bundesregierung sucht aktuell nach Alternativen zum Bundeswehr-Standort im türkischen Incirlik. Auslöser dafür ist erneut, dass die türkische Regierung deutschen Politikern keinen Zugang zu den Bundeswehrangehörigen auf der türkischen Luftwaffenbasis gewährt. Jürgen Rose, ehemaliger Oberstleutnant der Bundeswehr, meint, dass nach ähnlichen Vorgängen in den letzten Monaten diesmal in Berlin „tatsächlich ernsthaft erwogen wird, jetzt die Stationierung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge zu verändern“.

Ankara habe selbst seit den 1990er Jahren immer wieder darum gebeten, dass Nato-Truppen stationiert werden, stellte er in einem Interview mit Sputnik-Korrespondent Marcel Joppa fest und widersprach damit Vermutungen, der türkische Präsident Recep Erdogan wolle gar keine deutschen Truppen im Land. Einen möglichen Umzug der Bundeswehr-Einheiten an einen anderen Standort sieht er als eine logistische Aufgabe, die routinemäßig erledigt werden könne.Der ehemalige Offizier verweigerte 2007 als erster deutscher Soldat aus Gewissensgründen seine Beteiligung am Tornado-Einsatz in Afghanistan. Von den in der deutschen Öffentlichkeit diskutierten Alternativen zu Incirlik hält er die Variante Jordanien für am wahrscheinlichsten. Es gebe keine Probleme mit der jordanischen Regierung und die notwendige Infrastruktur sei vorhanden, da die internationale Anti-IS-Koalition bereits Einsätze vom Nachbarland Syriens aus fliegt. Mögliche Standorte wie Zypern oder Kuwait würden zu lange Anflugwege für die deutschen Aufklärungs-Tornados sowie mögliche Probleme mit den syrischen und russischen Luftstreitkräften.

„Ohnehin stellt sich aus meiner Sicht die Frage, warum man nun unbedingt daran festhält, diese Tornado-Aufklärungsflugzeuge bereitzustellen“, sagte Rose. Für ihn sei nicht  ersichtlich, welchen Vorteil der Einsatz der bemannten Tornados gegenüber unbemannten Drohnen, die länger in der Luft bleiben können, bringt. „Für mich stellt sich dieser Einsatz mehr als sicherheitspolitische Ersatzhandlung dar denn als vernünftige militärische Operation.“

Brüche in der Anti-IS-Koalition und in der Nato

Der frühere Offizier bestätigte Kritiker, die darauf hinweisen, dass die Aufnahmen der deutschen Luftaufklärung von der Türkei nicht nur zum Kampf gegen den IS, sondern auch gegen die syrischen Kurden verwendet werden. Das könne mit einer Stationierung an einem anderen Ort umgegangen werden. Der Kampf Ankaras gegen die Kurden führe bereits zu „Brüchen innerhalb der Koalition“, wie sich beim jüngsten Besuch des US-Außenministers Rex Tillerson in der Türkei gezeigt habe. Gegen die Kurden werde ein rücksichtloser Krieg geführt, bei dem die Nato nur zuschaue und für den Präsident Erdogan nicht kritisiert werde. Die USA würden dagegen aber die Kurden unterstützen, weil sie „eine wesentliche Kraft sind, die überhaupt in der Lage ist, auf dem Boden gegen die Kämpfer des ‚Islamischen Staates‘ effektiv und erfolgreich vorzugehen“. „Da gibt es ansonsten nur noch wenige andere Kräfte, begrenzt die irakische Armee, relativ erfolgreich die Hisbollah und relativ erfolgreich auch die schiitischen Milizen“, betonte Rose.

Er bezeichnete den Streit zwischen den Nato-Partnern Deutschland und Türkei als „eine Frage, die erhebliche Sprengkraft für das Bündnis selber birgt“. Doch die Nato habe sich auch in der Vergangenheit offiziell nicht in innere Angelegenheiten der Bündnismitglieder eingemischt, ob in Portugal, Griechenland oder auch vergangenen Militärputschen in der Türkei. Es gelte anscheinend das Prinzip „Hauptsache, diese Staaten stehen als loyale Bündnispartner weiterhin zur Verfügung“, so der Ex-Militär. „Diese Politik wird offenkundig fortgesetzt.“ Die Nato könne aber eigentlich Einfluss nehmen,  so über den Nato-Rat, wo über die Bündnismitgliedschaft eines Staates, der sich nicht an die gemeinsamen Werte halte, diskutiert werden könnte.

„Man könnte auch versuchen, sämtliche Nato-Truppen und —Einrichtungen aus der Türkei abzuziehen. Man könnte versuchen, die Türkei auch von entsprechenden Nato-Finanzmitteln abzuschneiden, die die Nato zwar sehr begrenzt, aber doch zur Verfügung hat. Da kann man schon eine mächtige Droh- und Einflusskulisse aufbauen.“

Quelle: Sputnik vom 18.05.2017

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Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis heute kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig. Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: Jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD GmbH/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt. Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266). Das führt zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind.

Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011, laut der Firma Bundesverfassungsgericht, offenkundig keine Legitimation mehr bestand. Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn:

Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in der Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ 1953 mit. Was ist Nichtigkeit?

„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.

Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt. Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze mehr angewendet werden darf.

Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr.
Aber die sind ja noch vorhanden! Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und ihrer Freiheit berauben, wofür es Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht.

Am 24. September 2017 findet wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“ ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein. Ich rufe die Menschen in Deutschland zum Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um Recht und Freiheit wieder zu erlangen.