Der Brandenburger, der ein Türke ist – Freispruch nach vierstündiger Vergewaltigung

Erst jetzt wird nach und nach ein weiterer Justizskandal aus Brandenburg/Havel publik. Das dortige Gericht sprach einen 23-jährigen Türken vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dabei hatte dieser über vier Stunden sein Opfer terrorisiert und malträtiert.

Quelle: pixabay.com
Veröffentlicht:
von Redaktion (mk)

Das Bericht, so schrieb es die »Märkische Allgemeine« am 20. April 2017, sah es zwar als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer über vier Stunden lang gewalttätig gegen sein Opfer vorgegangen war und die Frau zum Sex gezwungen habe. Aber, so Richterin und Schöffen, der Tat fehlte der Vorsatz. Der Peiniger, so die Richterin, habe »wahrscheinlich nicht gewusst, was er der Frau antat.«

Fest steht, dass er sein Opfer derart missbrauchte und verletzte, dass die Frau noch Wochen nach dieser schrecklichen Tat nicht vernünftig laufen konnte; von den seelischen Verletzungen einmal ganz abgesehen. Noch schwerer aber dürfte die Begründung des Gerichts für das Opfer zu verdauen sein: es sei durchaus möglich, dass der Täter mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat.

Noch eine kleine Anmerkung zu der Berichterstattung in der MAZ: im Einleitungstext wird der Täter als »Brandenburger« bezeichnet. Und sein Alter wird mit 23 Jahren angegeben. Erst wesentlich später, quasi nebenbei im Text, erfährt der Leser, dass es sich bei dem Vergewaltiger um einen Türken handelt. Wenn er Türke ist, dann sollte er auch als Türke bezeichnet werden. Eine Maus, die bei einem Bauern in einem Kuhstall lebt, bleibt trotzdem eine Maus – und wird nicht zu einer Kuh.

Quelle: freiewelt.net vom 19.05.2017

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Ron Poul
Ron Poul
6 Jahre zuvor

ich habe vor ca. 2 jahren bei politaia ein video gesehen in welchen gesagt wurde , dass es eine anweisung an die „justiz“ von ganz oben gibt, welche besagt, dass alle INVASOREN nach straftaten mit milde zu behandeln sind, am besten wäre es wenn man sie gleich wieder laufen lässt. den deutschen hingegen soll man bei delikten mit aller härte der gesetze bestrafen. damals dachte ich noch dass dies eine panik mache ist, aber heute stelle ich fest dass ies alles eintrifft.
es gibt nur eine möglichkeit diesem KRIMINELLEN MERKEL-REGIME den gar ausmachen.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Einbrecher werden nicht mehr bestraft, Vergewaltiger gehen mit Freispruch nach Hause u.s.w. Kasmurksel macht munter weiter weil sie da alles nicht interessiert. Wo leben wir denn überhaupt?

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Solche Richter gehören ins Bergwerk zum Steine schlagen. Man fasst es nicht was bei uns abgeht.

Revolution wäre das einzige – aber mit wem willste das machen? Wir haben doch nur noch verweichlichte veganverschwurbelte Männer……

Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ja Ulrike, aber wer kann was dagegen in Deutschland machen? https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es das Bundesverfassungsgericht:
Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!
Urteil Bundesverfassungsgericht 1 BvR 361/78 kleiner Auszug:
„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt für die Wahrnehmung von Schutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies den Schutzbereich des Art. 13 GG!“
Es wird Zeit, dass Deutsche sich wehren und dem BVG Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schicken!

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Von wegen, die Justiz ist unabhängig.
Sie ist Willig den Gutmenschen gegenüber und Erfüllungsgehilfe.
Eine absolute Sauerei.
Darf hier jedes Kamel machen was es will.
So Wundert sich die Presse wenn sie Lügenpresse genannt wird.
Der Richterin sollte das geschehen was diese Frau erleben mußte.
Hat aber noch großes Glück gehabt, das hier noch nicht! die Scharia bestimmt.
Sonst wäre sie reif für die Steinigung gewesen. Außerehelicher Geschlechtsverkehr.
Es wird wohl bald in Deutschland, „dem Muslimfreundlichsten Staat“ in Europa und der EU, krachen.
Lange kann und wird das nicht mehr gut gehen.
Wie blind sind die Gutmenschen und Hirnverbrannt?

Karl aus Deutschland in Oslo

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder andere Bezüge sind unzulässig! Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Karl, am Thema vorbei ! Du gehst auf die Nerven !

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Tack so mycket Birgit. Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Berliner Erklärung“ vom 05.06.1945.

Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern von alliierten Streitkräften militärisch besetztes Gebiet. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Deutschland hat keinen rechtsgültigen Friedensvertrag – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit sonst einem Land/Staat. Somit herrscht hierzulande fortwährender Kriegszustand. Dieser kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden. Ein Friedensvertrag kann jedoch nur durch souveräne Staaten im Staatsrecht oder durch die Reststaatlichkeit der Parlamente geschlossen werden. Sogenannte “Staaten” im Handelsrecht, wie die BRD, die kein Staat, sondern eine Verwaltung ist, haben diese Möglichkeit nicht. Was nun oder wann tun?

https://web.facebook.com/groups/Deutschlandgold kann mit dir und anderen viele Fragen klären: Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nicht existent. Es besteht ein System von Gesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten.