Hohe Geldstrafe wegen Hitler-Bild im Fenster

#Augsburg: Mit einem #Hitler-Portrait im Fenster seiner Wohnung hat sich ein Mann aus Augsburg eine #Geldstrafe von 1200 Euro eingehandelt. Das #Amtsgericht verurteilte den 51-Jährigen wegen „#Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Das Bild Adolf Hitlers war im November 2015 in einem Fenster im dritten Stock zu sehen und wurde daraufhin eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Bayerischer Rundfunk vom 14.06.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Es wird immer lustiger für was der blöde deutsche Michel alles bestraft wird. Man findet immer wieder was neues um abzukassieren.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Ist der IS-Lappen zu sehen (wie es in einer Asylunterkunft war) wird einfach weggesehen.
Bald werden wir wegentragens eines Braunen T-Shirts verhaftet und zu 28 Jahren Arbeitsdienst verurteilt.
Was sind das für ollidioten die sich POLITIKER nennen.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Berliner Erklärung“ vom 05.06.1945: Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern besetztes Gebiet. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die USA beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben uneingeschränkte Gültigkeit. Deutschland hat keinen Friedensvertrag – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten noch sonst einem Staat. Somit herrscht Kriegszustand. Dieser kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden. Ein Friedensvertrag kann jedoch nur durch souveräne Staaten im Staatsrecht geschlossen werden. Sogenannte “Staaten” im Handelsrecht wie die BRD haben diese Möglichkeit nicht. Was nun oder wann tun?

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt das Bundesverfassungsgericht.