Gießen. Es sei ein „tragischer Fall“, der bestimmten politischen Gruppen „Munition liefern könnte, weiter zu hetzen“. So bezeichnete der #Staatsanwalt Dr. Bernd Süß in seinem Plädoyer die Straftaten zweier Algerier. Diese standen wegen zahlreicher Diebstähle, Schwarzfahren und Drogenkonsum und –handel vor dem #Amtsgericht Gießen. Trotz Geständnis können die beiden 23- und 24-jährigen Männer nicht mit Bewährung rechnen, denn beide „begehen, seitdem sie in #Deutschland sind, durchweg Straftaten“, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Seichter in der Urteilsbegründung betonte.
Der ältere Täter muß nun für drei Jahre ins Gefängnis, der jüngere für ein Jahr und einen Monat, zudem könnte eine #Abschiebung drohen. „Es waren zwar kleinere Straftaten, aber auch die machen einen schlechten Eindruck und einen schlechten Charakter“, sagte der Richter im Laufe der Verhandlung. Die zahlreichen Aliasnamen und die konsequente Begehung zahlreicher Vergehen über einen kurzen Zeitraum ließe einen auf die Idee kommen, daß sie einzig zur Begehung von #Straftaten nach Deutschland gekommen seien.
Quelle: zuerst.de vom 16.10.2017