Interview mit Karsten Hilse, AfD: Untersuchungsausschuss zum Frauenmarsch kommt

Während der Blockade: AfD-MdBs Karsten Hilse (Sachsen), Mike Mrosek (Brandenburg) und Jens Kestner (Niedersachsen) mit Demonstrantinnen

Karsten #Hilse, Bundestagsabgeordneter der #AfD aus #Sachsen, sprach gestern beim Frauenmarsch: „Der #Polizeipräsident Berlin ist schuld, dass die Demo abgebrochen wurde. Das wird öffentlich gemacht, im Landtag und nächste Woche im Bundestag.“

Ein Interview

von Collin McMahon

Sie waren gestern beim Frauenmarsch dabei. Wie haben Sie den Tag erlebt?

Die #Demokratie in #Deutschland hat gestern schweren Schaden genommen. Eine angemeldete #Frauendemonstration wurde rechtswidrig durch die, per Definition terroristische, „#Antifa“ blockiert. Das begann damit, dass der Zugang zur Demonstration vom U-Bahnhof „Hallesches Tor“ behindert, Teilnehmerinnen angegriffen wurden, darunter auch Frau Martina #Jost, Mitglied des AfD-Landesvorstandes Sachsen. Nach ca. 1 km stoppte der Demonstrationszug aufgrund einer rechtswidrigen Blockade auf Höhe des Check Point Charlie. Die Polizei räumte die Blockade nicht, ließ die Demonstranten mehr als zwei Stunden stehen, wodurch die Demonstration dann abgebrochen werden musste. In kleineren Gruppen liefen wir dann zum Kanzleramt. Auf dem Weg dorthin wurden wir immer wieder von der Polizei eingekesselt und aufgefordert, den Heimweg anzutreten. Letztendlich kamen wir am Kanzleramt an. Durch die Taktik der Polizei wurde die Teilnehmerzahl von ca. 2000 auf ca. 500 Teilnehmer dezimiert.

Eine Demonstrationsteilnehmerin hat uns gesagt, die #Polizei habe ihr bestätigt, dass sie Anweisung von oben hatten, die #Demo zu verhindern. Wie schätzen Sie als ehemaliger Polizist die Performance der Berliner Polizei ein?

Diesen Eindruck hatte ich auch. Wir liefen ca. 1 km und wurden dann auf der Friedrichstraße kurz vor der Kreuzung Kochstraße/ Dutschkestraße gestoppt, weil die „Antifa“ die Friedrichstraße auf Höhe des Check Point Charlie blockierten. Ich habe mir das dann aus der Nähe angesehen. Am Check Point blockierten ca. 300 Personen die Straße, in der Kochstraße und Dutschkestraße standen aber jeweils nur ca. 50 Personen. Man hätte also die Blockierer am Check Point einkesseln, die Personen in der Kochstraße räumen und dann den Demonstrationszug an der Blockade vorbeiführen können. Das war von der Polizeiführung nicht gewollt. Aus meiner Sicht war klar zu erkennen, dass die Demonstration hier beendet werden sollte. Der Senat und die Polizeiführung verließen sich aus meiner Sicht hier auf das rechtswidrige Verhalten der „Antifa“ und ließen sie gewähren.

 

Auf Ihrer Rede gestern haben Sie angekündigt, im Berliner Abgeordnetenhaus und im Bundestag gegen den Berliner Polizeipräsidenten vorzugehen. Wie könnte das konkret aussehen?

Während der Blockierung des Demonstrationszuges unterhielt ich mich mit Vertretern des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie versicherten mir, die Vorgänge, wahrscheinlich im Rahmen eines Untersuchungsausschusses, zu beleuchten. Ich habe heute beim Parlamentarischen Geschäftsführer unserer Fraktion angeregt, eine Aktuelle Stunde zu den Vorgängen zu beantragen, um diesen Skandal zumindest öffentlich zu machen.

§ 21 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz): „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ist das anwendbar?

Dieser Paragraph ist hier auf jeden Fall anwendbar. Im Normalfall hätten von allen Blockierern die Personalien aufgenommen und Anzeigen erstattet werden müssen. Ich bezweifle allerdings, dass das erfolgt ist.

Die Gegendemo wurde organisiert von einer „#Roter Aufbau Berlin“ die das Logo der verfassungsfeindlichen RAF-Fraktion verwendet. Ist das ein Verstoß gegen § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?

In mehreren Entscheidungen von Oberlandesgerichten urteilten die jeweiligen Richter, dass dem nicht so ist, da es sich nach ihrer Auffassung nur um sogenannte Sympathiebekundungen handle. Allerdings muss man die strafrechtliche Relevanz gemäß §§ 129 ff. StGB prüfen. So wie immer, wenn es in unserem Staat gegen links geht, halten sich die Exekutive, die Judikative und allen voran die Legislative, ausgenommen der AfD-Parlamentarier, sehr zurück.

Die Antifa zieht sich bei Demonstrationen gleich an („Schwarzer Block“). Ist das ein Verstoß gegen Versammlungsgesetz § 3 Uniformverbot? „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Ist der „Schwarze Block“ nicht deshalb zu verbieten?

Der Schwarze Block ist keine wirkliche Vereinigung, sondern eine lose Organisation und kann deshalb auch nicht verboten werden. Natürlich ist sie als gemeinsam handelnde Gruppe, die sich regelmäßig zu Straftaten verabredet, anzusehen. Man könnte auch hier bei jeder Aktion des „Schwarzen Blockes“ die Personalien feststellen, um sie wegen Verstoß gegen das Verbot der Uniformierung anzuzeigen. Die Polizei geht allerdings schon gegen das Vermummungsverbot nicht vor und lässt den Schwarzen Block agieren.

Viele Linke und Grüne Politiker wie Caren Ley , Georg Kössler und Hans-Christian Ströbele sympathisieren mit diesen kriminellen Strategien und nehmen sogar daran teil. Wen haben Sie gestern gesehen, der sich an strafbaren Handlungen beteiligt hat?

Persönlich habe ich keine mir bekannten Politiker gesehen. Die Zeichen und Fahnen der üblichen Verdächtigen, Linke, Grüne und Jusos waren allerdings sehr gut erkennbar. Sie alle machen sich am gestrigen Rechtsbruch mitschuldig, weil sie die Antifa aktiv unterstützen. Aber auch die CDU und FDP sind nicht unschuldig, weil sie billigend in Kauf nehmen, dass die Antifa durch vorgelagerte Vereine finanziell unterstützt und Straftaten der Antifa nicht konsequent verfolgt werden.

Vielen Dank.

Quelle: jurnalistenwatch.com vom 19.02.2018

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